Hochschul-Mitarbeiter hangeln sich von Vertrag zu Vertrag
Mehr zu: Arbeitszeitkonto, Dienstrecht, Forschung, Schavan, Vergütung, Hochschule(dpa) – Das Heer von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeitet auf Basis befristeter Verträge mit einer Laufzeit von oft weniger als einem Jahr. Das ist ein zentrales Ergebnis der Evaluation des neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch HIS Hochschul-Informations-System (Hannover). Allein von den 146 000 Hochschul-Mitarbeitern waren 2009 rund 83 Prozent befristet beschäftigt – mit zunehmender Tendenz, wie aus der am 9. März in Berlin vom Bundesbildungsministerium und HIS vorgelegten Kurzfassung der Studie hervorgeht.
Rund die Hälfte der befristet Beschäftigten sind für einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten unter Vertrag. Zugleich werden immer mehr wissenschaftliche Mitarbeiter über Drittmittel finanziert – an den Hochschulen bereits 39 Prozent, heißt es in der bislang veröffentlichten dreiseitigen Zusammenfassung der Ergebnisse weiter. Der vollständige Untersuchungsbericht soll dem Vernehmen nach dem Bundestagsbildungsausschuss vorliegen. Nach Einschätzung des Bundesbildungsministeriums hat sich das neue Gesetz "grundsätzlich bewährt". Es schaffe Rechtssicherheit sowohl für Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch für die befristet Beschäftigten. Die HIS-Autoren sehen allerdings auch Verbesserungsbedarf.
"Die damit verbundenen Herausforderungen sind keinesfalls gering", schreiben sie. Die Bildungsgewerkschaft GEW nannte das Ergebnis "schockierend" und forderte eine schnelle Überprüfung des Regelwerks. Das im April 2007 vom Bundestag verabschiedete Gesetz regelt bundesweit die Beschäftigung allen wissenschaftlichen Personals mit Ausnahme der Hochschullehrer. Betroffen sind wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Hilfskräfte sowie studentische Hilfskräfte. Nach der "sachgrundlosen Höchstbefristungdauer" dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter bis zu sechs Jahre vor der Promotion und anschließend für weitere sechs Jahre befristet eingestellt werden. Bei Drittmittelprojekten kann diese 6+6-Jahresregelung überschritten werden. Für Wissenschaftler mit Kindern erweitert sich der zeitliche Rahmen der sogenannten Qualifizierungsphase von 12 Jahren um jeweils zwei Jahre pro Kind.
Die kurzfristigen Verträge gelten als eines der Kernprobleme des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Auch HIS-Projektleiter Georg Jongmanns erkennt Handlungsbedarf. "Wenn man etwas an den Befristungsbedingungen verbessern will, dann muss man bei den Vertragslaufzeiten ansetzen", sagte Jongmanns dem dpa-Dossier Bildung Forschung am 9. März. Davon seien dann mehrere Bereiche betroffen: Finanz- und Organisationsstruktur sowie Personalentwicklung. So könnten flexiblere Finanzierungsinstrumente geschaffen werden. Ein Wissenschaftler könne sicher besser arbeiten, wenn er nicht alle halbe Jahr an den Vertrag denken müsse, gab Jongmanns zu bedenken.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert vor allem die Zunahme der Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten. "Die extrem kurzen Vertragslaufzeiten sind nicht nur eine schamlose Ausbeutung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen untergraben damit auch die Kontinuität und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre sowie die Attraktivität des Berufs Wissenschaft – und sagen damit an dem Ast, auf dem sie sitzen", erklärte GEW-Hochschulexperte Andreas Keller. Die Gewerkschaft warnt seit längerem vor den Folgen dieser Entwicklung und hat dazu das "Templiner Manifest" initiiert (vgl. 02/2011, S. 4ff. und 04/2011, S. 5f.).
Das 2007 in Kraft getretene Gesetz hat auch dazu geführt, dass jene wissenschaftlichen Mitarbeiter befristet eingestellt werden, die überwiegend oder ganz in der Lehre tätig sind und kaum Zeit für die eigene Qualifizierung haben. Dies werde stark diskutiert, berichtete Jongmanns. Das Verhältnis der wissenschaftlichen Qualifizierung zur übrigen Tätigkeit sei im Gesetz nicht geklärt.
Die befristete Beschäftigung von Dozenten in der Lehre hat Nachteile sowohl für die Studierenden und als auch für die Mitarbeiter selbst. Für sie bedeute es eine große Herausforderung, trotz der Unsicherheit den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, erläuterte der HIS-Experte. Zwar seien die einzelnen Mitarbeiter "situativ" zufrieden, überhaupt einen Vertrag bekommen zu haben. "Aber die Attraktivität der Beschäftigung im wissenschaftlichen Bereich ist dadurch nicht gestiegen."
Den Kinderbonus von je zwei Jahren nutzen bislang nur wenige Beschäftigte. Nur rund ein Prozent nehmen die Erleichterung wahr – überwiegend Männer. Aus dieser familienpolitischen Komponente könnten derzeit "keine wirksamen Impulse auf die Entscheidung für Kinder erwartet werden", heißt es in der Kurzfassung der HIS-Studie. Keller wies darauf hin, dass die Beschäftigten hierbei keinen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung hätten, sondern dies letztlich im Ermessen des Arbeitgebers liege.
Eine weitere Unsicherheit liegt in der ungeklärten Anrechnung von wissenschaftlichen Hilfsjobs während des Studiums. Laut Gesetz sind die Beschäftigungszeiten vor Abschluss des Studiums nicht auf die Höchstbefristungsdauer anzurechnen. Es fehlt aber ein eindeutiger Hinweis darauf, was bei den gestuften Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss gilt. Die Hochschulen gehen unterschiedlich damit um und setzen die Grenze beim Bachelor oder beim Master. Das ist nach Worten von Jongmanns ein "Sachverhalt, der verbessert werden könnte".
Das Bundesbildungsministerium betonte die "zentrale Bedeutung", dem wissenschaftlichen Nachwuchs planbare Karriereperspektiven im Wissenschaftssystem zu bieten. Ministerin Annette Schavan (CDU) will deshalb in nächster Zeit dazu Gespräche mit Vertretern der Hochschulen und Forschungsinstitutionen führen. Die GEW forderte Schavan auf, daran auch Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.
Internet:
- Evaluation: www.his.de/pdf/33/WissZeitVG_Ergebnisse_Zusammenfassung.pdf
- Gesetz im Wortlaut: www.bmbf.de/pubRD/WissZeitVG_endg.pdf
- GEW: www.templiner-manifest.de
Ursula Mommsen-Henneberger (dpa-Dossier Bildung Forschung 11/14.03.2011)
© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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