Elternwille verstärkt soziale Unterschiede
Lehrer urteilen leistungsgerechter als Eltern
Mehr zu: Baden-Württemberg, Bildungsgerechtigkeit, Elternrecht, Elternwille, Forschung, Grundschulempfehlung, Nordrhein-Westfalen, Übertritt, Schule(red/idw) Wohin nach der Grundschule? Kinder, Eltern und Lehrkräfte stehen am Ende der vierten Klasse unter Entscheidungsdruck. Zahlreiche Bundesländer überlassen diese Entscheidung mittlerweile den Familien, die Lehrkräfte geben nur unverbindliche Ratschläge für eine Schulart. Auch Baden-Württemberg will die bindende Grundschulempfehlung nach dem vierten Schuljahr abschaffen – in Sachen Bildungsgerechtigkeit wäre dies allerdings ein Rückschritt, erklärt Dr. Jörg Dollmann.
Belegt hat der Sozialwissenschaftler vom Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim dies in einer Studie. Dollmann hat in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG geförderten Projekt 708 Kölner Grundschulkinder in zwei Kohorten untersucht – just vor und nach der Einführung einer verbindlichen Übertrittsempfehlung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006. "Unsere Ergebnisse zeigen, dass das Übertrittsverhalten ohne eine verbindliche Empfehlung stärker von teilweise unrealistischen, teilweise zu zurückhaltenden elterlichen Wünschen geprägt ist und die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kinder eher in den Hintergrund tritt."
Gymnasium für weniger gebildete Eltern keine realistische Option
Für Kinder aus weniger gebildeten Familien bedeutet das, dass der Besuch des Gymnasiums auch bei guten Leistungen unwahrscheinlich bleibt: "In unserer Studie stellte das Gymnasium für viele Eltern aus bildungsfernen Schichten keine realistische Option dar", erklärt Jörg Dollmann. "Diese Eltern entschieden sich häufig auch dann für die Realschule, wenn die Leistungen ihres Kindes eigentlich für das Gymnasium sprachen." Nach Einführung der verbindlichen Empfehlung fanden deutlich mehr leistungsstarke Kinder aus bildungsfernen Familien den Weg auf das Gymnasium – und das obwohl eine Abweichung von der Bildungsempfehlung hin zu einer weniger anspruchsvollen Schulart auch in einem verbindlichen Kontext möglich gewesen wäre.
Gebildete Eltern wählen Gymnasium - auch bei schlechten Leistungen
Entgegengesetzte Ergebnisse liefert die Studie des MZES-Forschers für Familien aus dem höheren Bildungsumfeld: Auch bei eher unterdurchschnittlichen Leistungen meldeten viele dieser Eltern ihr Kind auf einem Gymnasium an. Nach der Einführung der verbindlichen Empfehlung wurde die Verwirklichung dieser eher unrealistischen Bildungsziele unwahrscheinlicher.
Verbindliche Übertrittsempfehlung verringert Herkunftsunterschiede
Jörg Dollmann folgert aus diesen Befunden: "Die verbindliche Übertrittsempfehlung trägt dazu bei, die sozialen Herkunftsunterschiede bei der Bildungsentscheidung zu verringern." Ganz verschwänden die Unterschiede allerdings nicht, denn auch das Urteil der Lehrkräfte sei in gewissem Maße sozial selektiv. "Es wurde aber mittlerweile durch mehrere Studien belegt, dass sich die Bildungsentscheidungen der Eltern noch stärker an der sozialen Herkunft orientieren als die Empfehlungen der Lehrkräfte", so der Sozialwissenschaftler weiter.
Aber nicht nur die soziale Selektivität der Lehrerempfehlung führt dazu, dass auch in einem verbindlichen Kontext weiterhin Disparitäten im Übergangsverhalten zwischen Familien unterschiedlicher sozialer Herkunft bestehen bleiben. Dies ist in erster Linie auf die unterschiedliche Leistungsentwicklung der Kinder in der Grundschulzeit zurückzuführen, die mit der sozialen Herkunft im Zusammenhang steht. "In einem verbindlichen Kontext fallen die Übergangsentscheidungen aber immerhin leistungsgerechter aus als bei einer unverbindlichen Empfehlung und die schichtspezifischen Bildungswünsche werden im Gegensatz dazu eher zurückgedrängt. Die bindende Empfehlung durch die Lehrkräfte hat daher einen durchaus wünschenswerten Effekt", fasst Jörg Dollmann zusammen.
In der Bildungspolitik ist die verbindliche Übertrittsempfehlung derzeit auf dem Rückzug, wie nicht nur die Pläne Baden-Württembergs zeigen: Auch Nordrhein-Westfalen hat die 2006 eingeführte verbindliche Übertrittsempfehlung im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.
Jörg Dollmanns Studie "Verbindliche und unverbindliche Grundschulempfehlungen und soziale Ungleichheiten am ersten Bildungsübergang" erscheint in einer der nächsten Ausgaben der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie (KZfSS).
Die Bildungsgerechtigkeit existiert beim Sortieren 9- bis 10-jähriger nicht. Wie soll es da einen Rückschritt geben?
Ich denke, wenn die Entscheidung bei den Eltern läge, dann wären Gymnasien eine Mischung aus Hauptschülern und "echten" Gymnasiasten, was das Bildungsniveau erheblich schmälern würde. Eine totale Schnapsidee. Ich bin total von der rot-grünen Regierung enttäuscht, hätte ich das gewusst hätte ich sie nicht gewählt.
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