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Urheberrecht

Lehrer-Protest gegen "Schultrojaner"

Mehr zu: Datenschutz, Schulbuch, Unterrichtsmaterial, Urheberrecht, Vergütung, Schule
04.11.2011 -

(dpa) – Eine von den Kultusministern geplante Software zur Kontrolle des Kopierens aus Lehrwerken an Schulen stößt bei den Bildungsgewerkschaften auf Protest.

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) forderte am 2. November in Berlin die sofortige Annullierung der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen vom Dezember 2010. Auch GEW, VBE sowie Politiker aus SPD und Piratenpartei äußerten Kritik und datenrechtliche Vorbehalte. Laut Vertrag sollen stichprobenartig die Server an Schulen nach Urheberrechtsverstößen durchsucht werden. Das soll verhindern, dass im Unterricht unerlaubte Kopien aus Büchern verwendet werden.

Der Dachverband VdS Bildungsmedien, der die Schulbuchverlage vertritt, wies die Vorwürfe zurück. Den Verlagen entstehe durch nicht zulässige digitale und analoge Kopien jährlich ein großer Schaden, hieß es. Die aktuelle Debatte war von einem Beitrag auf netzpolitik.org unter dem Titel "Der Schultrojaner – eine neue Innovation der Verlage" ausgelöst worden.

Laut VdS Bildungsmedien haben die 16 Bundesländer mit den in der "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" zusammengefassten Verwertungsgesellschaften, darunter die VG Wort, und dem VdS Bildungsmedien im Dezember 2010 einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Dieser regele die "Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes", also das Fotokopieren in Schulen, heißt es auf der VdSHomepage. Der Vertrag umfasse auch die Plagiats-Software zum Aufspüren nicht zulässiger digitaler Kopien.

Vereinbart sei, dass der VdS Bildungsmedien den Schulträgern eine entsprechende Software zur Verfügung stellt, berichtete VdS-Sprecher Christoph Bornhorn am 31. Oktober in Frankfurt am Main. Mit dieser Software könnten die Länder und die Schulträger die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften stichprobenartig regelmäßig überprüfen. Dies sei bei etwa einem Prozent der Schulen vorgesehen.

Ab wann genau die Software zur Verfügung steht und eingesetzt wird, konnte der Dachverband auf Anfrage am 3. November nicht sagen. Die Software sei noch in der Entwicklung, heißt es auf seiner Homepage. Geplant sei der Einsatz frühestens im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

"Diese Überprüfungen werden ausschließlich von den Schulträgern (Länder und Kommunen) durchgeführt werden. Sie betreffen nur die Speichersysteme, also die Server der Schulen. Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrkräfte oder gar Schüler sind hiervon nicht berührt. Die erhobenen Daten verbleiben ausschließlich beim Schulträger", erklärte Bornhorn. Jede Überprüfung der Speichersysteme müsse im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen, betonte der VdS-Sprecher. Die Maßnahmen griffen nicht in die Privatsphäre der Lehrkräfte ein.

Besorgt äußerten sich hingegen die Lehrervertreter. "Wir halten es für einen Skandal, dass vor Abschluss der Vereinbarung weder die zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder eingebunden wurden, noch die zum Einsatz kommende Software geprüft wurde", erklärte der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger. Er kritisierte besonders, dass sich die Länder verpflichtet hätten, bei Verstößen gegen die betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte disziplinarrechtlich vorzugehen. "Damit vernachlässigen die Ministerien die ihnen obliegende Pflicht zur Einzelfallprüfung", so Meidinger.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz der Software für "mitbestimmungsrechtlich fragwürdig" . "Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – "Trojaner" haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt", erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. Vor einem Einsatz müssten die zuständigen Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen beteiligt und in die Entscheidung einbezogen werden.

Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, wies nachdrücklich darauf hin, dass die Schulen seit Jahren vergeblich um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften oder digitalen Lehrmaterialien im Original kämpften. "Sie sind deshalb auf Kopien aus aktuellen Werken angewiesen, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen", erklärte Beckmann. Der VBE rät jetzt zu Dienst nach Vorschrift: "Anstatt Material zu kopieren oder zu scannen eine Bestellliste an den Schulträger senden."

Die SPD im bayerischen Landtag forderte am 3. November Aufklärung von der Landesregierung. Ihr SPD-Datenschutzexperte Florian Ritter hält das Vorgehen "mit Blick auf den Datenschutz und das Dienstrecht für schwierig". Laut Kultusministerium in München wird der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet, sobald die Software vorliegt. Die Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus reichte am 2. November eine Große Anfrage zu der geplanten Software an Berliner Schulen ein.

Laut VdS Bildungsmedien wird die Software Inhalte im Schulintranet mit Textbausteinen aus Schulbüchern vergleichen können, die in einer Datenbank vorliegen werden. Es sollen nur die Daten erfasst werden, die im Rahmen des Schulintranets für andere Nutzer veröffentlicht worden seien. Der Verband lehnte den Begriff "Schultrojaner" als irreführend ab. Es handele sich nicht um eine heimliche Überprüfung. Viele Schulen seien bereits von den Ministerien über den Inhalt des Vertrages informiert worden.

Ursula Mommsen-Henneberger (dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 45/2011, 07.11.2011)


© 2009 dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.
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Alle Rechte bleiben vorbehalten.

1 Kommentar (es gelten unsere Kommentarregeln)
von H. Rhenius, am 11.11.2011, 14:42

Eben nicht nur die allgegenwärtige GEW, sondern auch IVL-SH wehrt sich gegen Schulbuchverlags-Trojaner. Jegliche Form von Trojanern haben vor der Tür zu bleiben.


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