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Bildungsforscher Klemm

Kaum Inklusion nach Grundschule

Mehr zu: Bildungsausgaben, Bildungschancen, Forschung, Inklusion, Schule
12.02.2012 -

(dpa) – Der Bildungsforscher Klaus Klemm sieht bei der Inklusion vor allem großen Nachholbedarf an den weiterführenden Schulen. "In den Grundschulen sind wir zwar schon relativ weit fortgeschritten mit dem inklusiven Unterricht, aber dann kommt es bei den weiterführenden Schulen in allen Bundesländern zu einem Bruch", sagte Klemm der Nachrichtenagentur dpa.

"In der Sekundarstufe I fallen wir deutlich zurück, so dass zwei von drei Kindern, die aus einer inklusiven Grundschule kommen, plötzlich die Erfahrung machen, doch nicht mehr dazuzugehören und in eine Spezialeinrichtung wechseln zu müssen." Als Riesenproblem zeichne sich zudem der Trend ab, "überwiegend den Hauptschulen die Inklusionsarbeit aufzubürden". "Die Kinder, die nach der Grundschule in der Inklusion bleiben können, wechseln zu zwei Dritteln auf die Hauptschulen, gefolgt von der Gesamtschule und dann kommt ganz lange nichts", sagte Klemm, der bis 2007 an der Universität Duisburg-Essen tätig war. "Wir haben die Situation, dass also Kinder mit einem erheblich höheren Förderbedarf in die schrumpfenden Hauptschulen kommen, wo eine Population unterrichtet wird, die auch mit großen Lernschwierigkeiten zu kämpfen hat." Die Schultradition in Deutschland, nach Leistung zu trennen und in homogenen Gruppen zu unterrichten, erweise sich nun als Hemmschuh.

"International wird zu 85 Prozent inklusiv unterrichtet, bei uns sind es nur 20 Prozent", sagte Klemm. Dabei ist Deutschland mit der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, allen behinderten Kindern – auf Wunsch der Eltern – einen gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule zu ermöglichen. Davon sei Deutschland aber noch weit entfernt.

"In den 50er, 60er Jahren galt es als fortschrittlich, für behinderte Kinder möglichst viele Sonderschulen zu errichten. Seit ein paar Jahren weiß man auch in Deutschland: Das ist eine Sackgasse", sagte er.

Vorbehalte gegen inklusiven Unterricht gebe es vor allem bei den Gymnasien: "Sie haben den Auftrag, Begabte zu fördern. Für den normalen Gymnasiallehrer ist es daher erst mal ein Widerspruch in sich, lernschwierige Kinder aufzunehmen", sagte der Bildungsforscher. "Bei Eltern nichtbehinderter Schüler gelten die Ängste vor allem dem gemeinsamen Unterricht mit geistig behinderten und emotional-sozial gestörten Kindern." All diese Sorgen müsse man ernst nehmen. "Erstaunlich ist aber, dass dort, wo Inklusion gemacht wird, die Vorbehalte verschwinden." Und: "Man kann nicht naiv-blauäugig sagen, wir bringen einfach alle Kinder zusammen und alles wird gut. Man muss die pädagogischen Konzepte ändern, Überzeugungsarbeit leisten. Inklusion ist eine wirklich große Aufgabe."

(Yuriko Wahl-Immel)

Hillenbrand: Gymnasien ideal für Inklusion

Berlin/Kassel – Der Erziehungswissenschaftler Clemens Hillenbrand sieht besonders gute Gelingensbedingungen für Inklusion an den Gymnasien. Die Gymnasien sollten die Herausforderung inklusiver Beschulung positiv annehmen, sagte der Sonderpädagoge von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf einer bundesweiten Fachtagung des Deutschen Philogenverbandes (DPhV) am 6. Februar in Kassel zum Thema "Gymnasium und Inklusion – Möglichkeiten und Grenzen".

Alle Studien zeigten, dass die Sozialkompetenz der Schüler an Gymnasien besonders hoch entwickelt sei. Damit seien die Gelingensbedingungen für erfolgreiche Inklusion an deutschen Gymnasien besonders hoch, sagte Hillenbrand nach Angaben des DPhV vom 8. Februar weiter. Auch widerspreche intelligent umgesetzter lernzieldifferenter Unterricht nicht dem Auftrag des Gymnasiums. Hauptkriterium für erfolgreiche Inklusion sei guter Unterricht, und da bräuchten sich die Gymnasien nicht verstecken. Die Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Helga Kiel, rief in Kassel dazu auf, Schule unter den Bedingungen der Inklusion grundsätzlich neu zu denken. Dafür müsse die pädagogische Forschung Konzepte entwickeln und die Politik alle nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen, forderte Kiel laut Philologenverband.

Nach Darstellung des DPhV-Vorsitzenden Heinz-Peter Meidinger erlaubt die UN-Konvention für die Rechte von Behinderten eine große organisatorische und inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit bei der Umsetzung inklusiver Bildung. "Die Behauptung, nur eine Einheitsschule könne inklusiv beschulen, sei eine Erfindung von Personen, die schon immer auf der Suche nach neuen Begründungen für alte Ideologien gewesen seien", sagte Meidinger.

Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) verwies grundsätzlich auf den Finanzierungsvorbehalt bei der Umsetzung der UNKonvention, zumal in Zeiten der Schuldenbremse.

Der jüngste Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ermöglicht eine Vielfalt von Schul- und Unterrichtsmodellen in den Ländern. "Die inklusive Schule ist eine Zielvorstellung, die in einem längerfristigen Prozess zu verwirklichen ist", heißt es in dem Beschluss vom 20. Oktober 2011. Danach kann es auch künftig Förderschulen geben.

Das Gesetz zur Ratifikation des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" war im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Seit dem 26. März 2009 ist die UNBehindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich.

Auszüge aus dem Gesetz, Artikel 24 "Bildung"

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, ...

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; ...

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden

(dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 07/2012, 13.02.2012)

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4 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)
von aha, am 12.02.2012, 16:10

Inklusion an Gymnasien wäre eine Frechheit gegenüber allen Haupt- und Realschülern -- diese angeblich LERNBEHINDERTEN müssten dann auch inklusiv am Gymnasium unterrichtet werden - sollten Gymnasien nachher Schüler mit Inklusionsbedarf aufnehmen behalte ich mir den Klageweg vor, um das Recht der Haupt/Realschüler auf inklusive Beschuldung einzuklagen!

es bleibt nicht einzusehen, warum Normalbegabte dann nicht auch auf ein Gymnasium dürfen, wenn jemand anderes mit einem IQ von unter 90 nachher auf ein Gymnasium dürfen soll.

im ausland liegt die Abiturquote bei 80-90% -- im Bundesstaat Indiana wo ich verwandte hab, gibt es Schulen mit Abiturquote vom 98%.

das heißt eben auch, dass in DE mindestens alle Realschüler eigentlich fähig sind, ein Abitur zu schaffen und nach oben müssen, nicht nach unten!

von greet, am 13.02.2012, 17:38

@aha, ich verstehe die Aufregung nicht - wenn er im Gymnasium dann innerhalb einer Integrativen Lerngruppe mit Teamteaching zweier Pädagogen zieldifferent unterrichtet werden kann, dann ist doch alles bestens. Und vom demografischen Wandel mit sinkenden Schülerzahlen werden auch Gymnasien nicht verschont bleiben und sich alternative Konzepte überlegen müssen.

Übrigens haben auch Gymnasialschüler ein Recht auf inklusiven Unterricht (in kleineren Klassen und mit Doppelbesetzung). Ich wünsche mir deren Eltern, die die gemeinsame Schule mit Kindern mit und ohne Behinderungen einfordern, aus der Gewissheit heraus, dass alle davon profitieren!

von Headmaster, am 13.02.2012, 20:29

ich kann es nicht mehr hören: Gymnasien sollten inkludieren..

wer Inklusion zuende denkt, wird als erster diese exklusvie Variante des dt. Schulsystems beerdigen und Gesamtschulen einführen! Entweder alle oder Inklusion wäre schon wieder pervertiert!

Solange man weiter daran glaubt, dass nur Gymnasien die dt. Bildung retten können, solange muss man damit leben, dass die Ellbogen der ach so sozialkompetenten Gymnasiasten einschliesslich ihrer Lehrer schön ausgefahren bleiben und das arme behinderte Kind nur aus Prestigegründen die Brosamen kauen darf, die vom Tisch der gymnasialen Tafel kullern...

von Nastasja, am 22.02.2012, 13:57

Das ostdeutsche Schulsystem wurde abgewickelt.

Komisch ist nur, dass man längst erkannt hat, dass an 1-10 und 11-12 doch was Gutes dran wäre, aber man kann ja kein abgewickeltes Thema wieder aufwickeln. Stattdessen verzweifeln wir Eltern an starren Strukturen, angeblich nicht vorhandenen Geldern, welche lieber ins Ausland verschenkt werden ... Lasst uns doch endlich dagegen auf die Straßen gehen, fordern wir endlich unser Recht auf Bildung ein, suche Mitstreiter zur Massendemo für mehr Wandel am deutschen Schul - und vor allen Dingen GANZTAGESSCHULSYSTEM. Nehmt endlich das Thema ernst, Ihr Ministerialbeamten, tut etwas, es schwelt noch, aber sicher nicht mehr lange, dann reicht der Sauerstoff aus und es entzündet sich ein Massenherd - ich hoffe es so sehr, dass wir aus dieser Ohnmachtsstellung als Eltern endlich herauskommen.


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