Bildung ist Schlüssel für Integration
Mehr zu: Anerkennungsgesetz, Berufsabschluss, Integration, Migration, Stiftungen, Sonderthemen(dpa) – Junge Menschen mit ausländischen Wurzeln sollen beim Einstieg ins Berufsleben künftig besser gefördert werden. Die "Stiftung: Bildung! Egitim", die am 30. März in Berlin vorgestellt wurde, will dazu unter anderem ein bundesweites Mentoren-Programm ins Leben rufen. "Bildung ist der Schlüssel für bessere Integration", sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU). Es sei die erste Stiftung ihrer Art.
Um die Startbedingungen junger Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, plant die Stiftung zudem Seminare zur Förderung des interkulturellen Dialogs. Durch engen Kontakt mit Führungskräften aus Wirtschaft und Politik sollen Vorbilder geschaffen werden. "Wir dürfen aber auch nicht nur auf Akademiker schauen, sondern müssen alle jungen Menschen im Blick behalten", betonte Aygül Özkan, niedersächsische Sozialministerin (CDU) und Mitglied des Gründungskuratoriums. Darin haben sich Politiker, Unternehmer und Wissenschaftler, die selbst ausländische Wurzeln haben, mit Migrantenverbänden und Integrationsbeauftragten zusammengeschlossen.
Heute haben laut Kultusministerkonferenz 35 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder einen Migrationshintergrund. "Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, diese Kinder (...) von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe auszuschließen", so Stiftungspräsident Kemal Sahin. Böhmer erinnerte an das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, das am 1. April in Kraft tritt. "Es geht um die Anerkennung und Wertschätzung der Menschen."
Anerkennungsgesetz tritt in Kraft – Webseite und Hotline
Mit einem Internetportal und einer Telefon-Hotline will das Bildungsministerium Zuwanderer über ihre neuen Rechte bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse informieren. Ab dem 1. April haben Migranten einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Berufsabschluss aus dem Heimatland innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Anforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden.
Das sogenannte Anerkennungsgesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss in Deutschland bundesstaatlich geregelt ist – beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Ausbildungsberufe. Nach Angaben der Bundesregierung könnten bis zu 300 000 Menschen von dem neuen Gesetz profitieren. Mittels Internetportal und Telefon-Hotline können sie sich darüber informieren, an wen sie sich wenden und welche Dokumente sie mitbringen müssen. Kern des neuen Portals www.anerkennung-in-deutschland.de sei ein "Anerkennungs- Finder", der die Anerkennungssuchenden und die Berater an die für den entsprechenden Berufsabschluss zuständige Stelle leite, erläuterte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn. Basis sei eine Datenbank, die derzeit Informationen zu mehr als 500 Berufen umfasse. Sie wurde vom BIBB in Kooperation mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt.
(dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 14/2012, 02.04.2012)
Internet:
- Gesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Info-Portal zum Anerkennungsgesetz
- Website der neuen Stiftung (noch nicht aktiviert)
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