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Bildungsprämie

Bildungsprämie – so bekommen Sie 500,- Euro vom Bund für Ihre Weiterbildung

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11.06.2012 -

(HAF) - Mit Unterstützung bei der Finanzierung der persönlichen Weiterbildung will die Bundesregierung die Anpassung an veränderte berufliche Anforderungen fördern und den Stellenwert des lebenslangen Lernens erhöhen. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen motiviert und befähigt werden, ihre persönliche Entwicklung voranzutreiben. Nie war es so einfach wie mit der Bildungsprämie, staatliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu bekommen.

Die drei Bausteine der Bildungsprämie

  1. Wenn Sie erwerbstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) haben, können Sie einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Gefördert wird einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung.

  2. Das Weiterbildungssparen ist für diejenigen gedacht, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Lerner Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

    Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie müssen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Die Einkommensgrenzen liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete.

  3. Öffentlich-rechtliche Banken können Weiterbildungswilligen einen Kredit gewähren, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Interessant ist ein Weiterbildungsdarlehen aufgrund der Zinsen nur dann, wenn die beiden anderen Bildungsprämien-Instrumente nicht in Frage kommen oder nicht ausreichen.

    Die Bewilligung ist üblicherweise kein Problem: da das Einkommen nicht berücksichtigt wird, kann das Weiterbildungsdarlehen praktisch jeder erhalten, der einen Antrag stellt.

So kommen Sie an die Bildungsprämie

  1. Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.

  2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.

  3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühre in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

  4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bildungspraemie.info oder, unter der kostenlosen Hotline 0800 2623 000.

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