Was Lehrer digital für den Unterricht kopieren dürfen
didacta Themendienst: Interview mit dem Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums Dr. Peter Müller
Mehr zu: didacta - die Bildungsmesse, Interviews, Schulbuch, Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsmaterial, Urheberrecht, Schule(red) Mal eben ein paar Buchseiten einscannen und anschließend in der Klasse auf dem Whiteboard präsentieren oder den Schülern digital zur Verfügung stellen, das war Lehrern bislang nicht erlaubt. Im Dezember vergangenen Jahres haben sich die Kultusminister mit dem Verband Bildungsmedien und den Verwertungsgesellschaften darauf geeinigt, dass auch digitale Kopien im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Was, wie viel und für welchen Zweck digital kopiert werden darf, erläutert Dr. Peter Müller, der Verhandlungsführer der Kultusministerkonferenz und Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums, im Interview.
Herr Dr. Müller, warum war diese neue Vereinbarung überhaupt notwendig?
Peter Müller: Eine Vereinbarung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte gibt es seit 1996. Sie wird in der Regel für fünf Jahre abgeschlossen und wird dann regelmäßig erneuert. In der Vergangenheit hat man sich dabei allerdings ausschließlich auf das analoge Kopieren konzentriert.
Lehrer wollen aber nicht mehr bloß analog kopieren, sondern auch digital …
Peter Müller: Ja, in den jüngsten Jahren stellte sich immer deutlicher die Frage nach digitalen Kopien bzw. Vervielfältigungen und wie damit umzugehen sei. Da waren die Rechteinhaber, etwa die Schulbuchverlage, zunächst sehr zögerlich. Nach einem nicht ganz leichten Verhandlungsmarathon im vergangenen Jahr haben sich die Beteiligten im Dezember aber darauf verständigt, dass Lehrer nun auch urheberrechtlich geschützte Inhalte aus ab dem Jahr 2005 erschienenen Druckwerken scannen und digital an ihre Schüler weitergeben oder auch ausdrucken können. Sie können diese Dokumente auch z.B. auf dem Whiteboard präsentieren. Das ist eine enorme Erleichterung für die Schulen, die ohne solche Verträge leicht in eine rechtliche Grauzone rücken könnten.
Heißt das, die fälschlicherweise auch ´Schultrojaner`genannte Plagiatssoftware, von der Schulbuchverlage und Länder nach heftigen Protesten schon im Mai 2012 Abstand genommen hatten, ist jetzt ganz offiziell vom Tisch?
Peter Müller: Ja, die förmlichen Kontrollmechanismen, die der ursprüngliche Vertrag enthielt, wurden außer Kraft gesetzt. Das waren im Wesentlichen zwei: Zum einen sollten die Schulleiter regelmäßig Erklärungen abgeben, dass ihre Schulserver "sauber" sind von vermeintlichen Raubkopien und keine unerlaubten Digitalisate enthalten. Zum anderen sah der ursprüngliche Vertrag vor, dass stichprobenweise Schulrechneranlagen mit Einwilligung der Sachaufwandsträger mit einer speziellen Software geprüft werden können. Eine solche Software kam aber nie zum Einsatz.
Zehn Prozent eines Druckwerks (maximal 20 Seiten) dürfen von Lehrkräften für den eigenen Unterricht digitalisiert werden – so die Vereinbarung. Was heißt das ganz konkret für den Schulalltag?
Peter Müller: Diese Zahlen beziehen sich immer auf die einzelne Klasse. Pro Klasse und pro Schuljahr darf die Lehrkraft in dem genannten Umfang aus einem Druckwerk digital vervielfältigen, das Material speichern oder auch an die Schülerinnen und Schüler weitergeben. Das gilt für alle Klassen, die sie unterrichtet, auch wenn es sich z.B. um Klassen derselben Jahrgangsstufe handelt.
Was bedeutet "den Schülern zur Verfügung stellen"? Nur zur Ansicht per Whiteboard oder auch zum Arbeiten auf dem Schüler-PC?
Peter Müller: Auch zum Arbeiten auf dem Schüler-PC. Im Vorfeld war nicht klar, ob wir bei den Verhandlungen mit den Verlagen und Verwertungsgesellschaften zu einem so weitreichenden Ergebnis gelangen würden. Beide Seiten sind nun aber froh, es dient beiden. Aus unserer Sicht ist das Ergebnis für den Unterrichtsalltag sehr wichtig, da es dem Lehrer sehr komfortabel ermöglicht, auch moderne Medien zu nutzen.
Die Schüler dürfen diese Materialien aber nicht weitergeben. Wird das überprüft?
Peter Müller: Überprüfungsmechanismen gibt es keine im neuen Vertrag. Wir haben die Schulen jetzt angeschrieben und über die Neuregelungen informiert. Ich denke, das haben die anderen Bundesländer auch getan. Für die Schulen werden außerdem Informationsbroschüren erstellt, in denen genau beschrieben wird, was man darf und was nicht. Der Vertrag ist einerseits sehr großzügig, andererseits gibt es aber auch Schranken nach dem Urheberrecht. Die Weiterverbreitung der digitalen Kopien an Personen, die am Unterrichtsgeschehen nicht beteiligt sind, ist nicht erlaubt. Wir vertrauen gemeinsam mit den Verlagen darauf, dass der Schüler, der beispielsweise einen digitalisierten Text für seinen Deutschunterricht bekommt, diesen nicht der ganzen Welt weiterreicht. Wir knüpfen dabei an die bisherige Praxis an. Auch früher wurde nicht kontrolliert, ob ein ausgeteiltes Arbeitsblatt von dem Schüler tausendfach kopiert und verteilt wurde.
Dürfen die digitalen Kopien auch auf dem Schulserver gespeichert werden?
Peter Müller: Der Lehrer darf die Kopien sogar mehrfach speichern: z.B. auf seinem eigenen PC, auf dem Schulrechner und auf einem Stick, das ist sehr komfortabel. Er muss sie nur vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Der Gedanke ist: Die Kopien sollen – erlauben Sie mir dieses Bild – im Klassenraum, im Unterricht bleiben. Für den Schulserver bedeutet das, der Lehrer kann diese Dokumente in seinem passwortgeschützten Bereich speichern.
Die Verlage stellen nicht nur analoge Lehrmaterialien zur Verfügung, sondern auch digitale, jetzt auch digitale Schulbücher. Was sieht die Vereinbarung hier in Sachen Kopieren vor?
Peter Müller: Auf Software, die Schulbücher ersetzt, bezieht sich diese Vereinbarung nicht. Das ist ein neues Feld, das sich erst einmal entwickeln muss. Es wird spannend, wie wir uns mit unseren Verhandlungspartnern bei kommenden Verträgen den aktuellen Fragen nähern werden. Dieser Vertrag jedenfalls hat damit noch nichts zu tun.
Mit dem neuen Vertrag erweitern die Rechteinhaber die Verwertungsmöglichkeiten der Lehrwerke. Werden sie dafür entschädigt?
Peter Müller: Als Serviceleistung gegenüber den Schulen und den Lehrern haben die Länder bereits das analoge Kopieren pauschal gegenüber den Rechteinhabern abgegolten. Mit dem neuen Vertrag geben die Länder zusätzlich Geld aus. Wir zahlen in diesem Jahr neun statt 8,5 Millionen und im Folgejahr werden es 9,6 Millionen anstatt 9 Millionen Euro sein. Aber ich glaube, es lohnt sich.
"Einen Meilenstein in der Unterrichtsentwicklung und eine erhebliche Erleichterung der pädagogischen Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer", nannten Sie diese Vereinbarung. Kann mit dem neuen Abkommen tatsächlich auf der Höhe der Zeit unterrichtet werden?
Peter Müller: Die Rechteinhaber waren ja früher strikt dagegen, überhaupt eine Vereinbarung zu treffen, weil sie befürchteten, eine solche Vereinbarung würde einem Missbrauch noch Vorschub leisten. Jetzt haben wir uns alle einen Stoß gegeben. Und insbesondere der Punkt, dass der Lehrer die Kopien digital an den Schüler weitergeben darf und nicht nur analog, macht das Paket natürlich richtig rund. Das ist ein großer Schritt voran.
Lehrerfortbildungsserver Baden-Württemberg: Neue Regeln für das Kopieren ab 1.1.2013
Dazu auf der didacta, 19.-23. Februar 2013 in Köln
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultur in Halle 6.1, Stand: B054 C055
Forum Bildung Halle 6, Stand D48/ E49
Welches ist die beste Schule der Zukunft?
Dienstag, 19. Februar 2013, 15 bis 16 Uhr
Eltern und Gesellschaft haben hohe Erwartungen an die Schule – an die heutige, an die Schule der Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler sollen darin Lernkompetenzen, soziale wie persönliche Kompetenzen entwickeln, sie sollen medienkompetent sein. Schule und Unterricht sollen sich zugleich drastisch verändern: Jugendliche sollen für das "peer-to-peer-teaching" gewonnen werden, Lehrer sollen sich in die neue Rolle des "Navigators" entwickeln. Neue Formen der Schulorganisation sollen an die Stelle der alten treten, alternative Bildungskonzepte umgesetzt werden. "Ohne digitale Bildung keine gesellschaftliche Teilhabe" lautet eine Begründung. Ist das die Zukunft der Schule? Sind diese Forderungen realistisch und sinnvoll?
Teilnehmer: Tilo Knoche, Geschäftsführung Ernst Klett Verlag, Bernhard Michel, Vorsitzender des Landeselternrat der Gesamtschulen NW e.V., Bernd Sibler, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus . Moderation: Prof. Dr. Markus Ritter, Rhein-Ruhr Universität Bochum
Welche Schule braucht die digitale Bildungswelt?
Donnerstag, 21. Februar 2013, 16:30 – 17:45
Digitale Technologien werden den Lernort Schule verändern: Interdisziplinäre Projekte, virtuelles Klassenzimmer und Lernvideos als Hausaufgaben. Womöglich werden außerschulische Lernorte bedeutender als die klassische Schule werden? Wer lernt künftig wann, wo und wie? Wie soll, kann und muss sich das bestehende System Schule daran anpassen?
Teilnehmer: Klaus Hebborn, Städtetag Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Christian Spannagel, PH Heidelberg, Michael Thessel, Leiter der Medienberatung NRW, Frank Tscherwen, Bildungshaus Schulbuchverlage
Lehrkraft 3.0: Auf dem Weg in die digitale Zukunft
Samstag, 23. Februar 2013, 12.30 bis 13.45 Uhr
Digitale Technologien sind an den Schulen präsent. Von den Lehrkräften wird der kompetente Umfang damit erwartet. Wie werden die digitalen Bildungsmedien den Arbeitsalltag der Lehrkräfte verändern? Führen sie zu besseren Lehrer- und Schülerleistungen? Wie kann die Medienkompetenz der Lehrkräfte verbessert werden? Muss sich die Lehrerausbildung verändern? Welche Verantwortung trägt die Schulverwaltung?
Teilnehmer: Wolf-Rüdiger Feldmann, Geschäftsführung Cornelsen Schulverlage, Dr. Ulrich Heinemann, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Eva Matthes, Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät Universität Augsburg, Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Philologenverband. Moderation: Prof. Dr. Markus Ritter, Rhein-Ruhr Universität Bochum
hForum didacta aktuell Halle 4, Stand D20/E21
Vom Schulbuch zum eBuch – Wie sieht das moderne Schulbuch aus?
Mittwoch, 20. Februar 2013, 15 bis 15:45 Uhr
Aus dem Unterricht der Zukunft sind digitale Lehr- und Lernwerkzeuge – inklusive digitale Schulbücher – nicht wegzudenken. Wie sollten diese Medien beschaffen sein, was gibt es bereits auf dem Markt und wohin geht die Entwicklung? Wer ist Treiber, wo gibt es Hemmnisse? Wie sind die Erfahrungen im Schulalltag mit curricularen digitalen Lehr- und Lernmaterialien? Lässt sich durch deren Einsatz ein pädagogischer Mehrwert erzielen?
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vom 15 bis 17.11. 2013 in Wolfsburg.
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