Der Verfassungsgerichtshof hat heute die Klage von 21 Städten und 2 Kreisen gegen die Zuständigkeitsbestimmung im KiBiz verhandelt.
Darin wird, angesichts der zugenommenen Aufgaben für die Kommunen geklagt, dass das KiBiz keinen Belastungsausgleich vorsehe und damit ein Verstoß gegen das "Konnexitätsprinzip" gegeben sei.
Die Verkündung der Entscheidung wurde für den 12.10.2010 angekündigt.
Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen