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Elementarbereich NRW
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Anmerkungen zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vom 15.9.2010
Mehr zu: Bildungschancen, Bildungswesen, Elternwille, Erzieherinnenausbildung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderarmut, Kinderförderungsgesetz, Kinderkrippe, Kinderrechte, KITA, Lehrerbildung, Nordrhein-Westfalen, Prävention, Schulentwicklung, Sonderthemen19.09.2010 Die erste Regierungserklärung gab die Ministerpräsidentin am Mittwoch, 15.9.2010, vor dem Landtag NRW ab.
Sie stand unter der Überschrift "Gemeinsam für Nordrhein-Westfalen"
Im Folgenden wird vor allem auf die Aspekte aus der 34seitigen schriftlichen Fassung eingegangen, die sich mit Bildungsfragen im Elementarbereich des Bildungswesens befasst. Die Anmerkungen werden kursiv angefügt.
Nachdem zunächst angesprochen wird, was NRW besonders macht, wie Weltoffenheit, Menschlichkeit, Sozialpartnerschaft, kulturelle Vielfalt, verweist sich darauf, dass mit dem neuen Stil des Regierens "Eine neue Chance für unsere Demokratie". Als erste Minderheitsregierung in NRW wird sie u.a. für jede Entscheidung eine Mehrheit suchen. Die Landesregierung will die Nähe zu Menschen nicht verlieren und Bodenhaftung behalten. Die Ministerpräsidentin "möchte von und mit den Menschen lernen...".
Das Regieren soll mit Augenmaß erfolgen. Ehrgeizige, aber realistische Ziele habe sich die Landesregierung gesteckt. Es soll eine Orientierung an der Wirklichkeit erfolgen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag. Darin seien Überzeugungen klar formuliert und die Ziele festgeschrieben. Die Regierung sei jedoch lernfähig und bereit zu Konsens und Kompromiss.
Die Politik müsse sich daran messen lassen, ob sie den Bedürfnissen de Menschen und des Landes gerecht wird. Es soll Menschen besser gehen. Der Mensch stehe im Mittelpunkt der Politik. So würden aus Betroffenen Beteiligte.
NRW soll menschlicher werden, u.a. durch gezielte Investitionen in Bildung.
Es ist zu begrüßen, dass ein kultureller Wandeln erfolgen und ein Mehr an Demokratie Realität werden soll. Im Zusammenhang mit dem Eingehen auf die Einschätzungen der Bürger und die Umsetzung der eigenen Ziele, sollte die Landesregierung in Bezug auf die angekündigte grundlegende Revision des Ausführungsgesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege jedoch von dem ehrgeizigen Ziel einer Neuordnung zum 1.8.2011 zunächst den Voten von Betroffenen und Beteiligen folgen und eine Korrektur in zwei Schritte aufteilen: zunächst die überdeutliche Unzulänglichkeiten bei der finanziellen Ausstattung und den für die Qualität maßgeblichen Parametern verändern und eine seriöse Überarbeitung einer vorgelagerten Erprobung in einem klaren Zeitrahmen vorsehen. Es ist ansonsten zu erwarten, dass unausgegorene Regelungen zur Geltung kommen, so wie dies z.B. im Kinderbildungsgesetz mit falschen Bezugswerten, fachlichen Unzulänglichkeiten und Unausgewogenheiten der Fall war. Eine Neuregelung müsste die Anforderungen erfüllen, die bereits im Vorfeld an eine Neureglung gestellt wurden: Erprobung und permanenter Wirksamkeitsdialog.
Bei einer Revision müssten alle geäußerten Kritikpunkte gesammelt und bewertet werden. Es ist nicht nur von den heute ad hoc genannten Unzulänglichkeiten auszugehen. Es müssen auch die Verschlechterungen beachtet werden, die vor dem Jahr 2005 erfolgt sind und als Grundlagen in das Kinderbildungsgesetz übernommen wurden.
Es ist zu hoffen, dass die Bedürfnisse und Einschätzungen aus der Praxis Gehör finden und die Grundhaltung, lernfähig sein zu wollen, zur Geltung kommt.
Wenn die Landesregierung die Beteiligten einbeziehen will, müssen die Anregungen zu den im Koalitionsvertrag genannten Absichten auch in Frage gestellt werden, zumal dieser einerseits fachlich sehr unterschiedliche und unzutreffende Aussagen enthält und andererseits z.B. in Bezug auf die Prioritätensetzung für den Elementarbereich sich z.B. bei den Elternbeiträgen noch nicht auf einen Zeitraum der Abschaffung festlegt. Insofern bedürfen die Aussagen und Festlegungen des Koalitionsvertrages, unabhängig von der grundlegend zukunftsweisenden Orienteierung, einer Überprüfung und Konkretisierung.
Wenn der Mensch im Mittelpunkt steht, müsste diese Orientierung auch als Grundsicht bei der Bewertung der derzeitigen Regelungen für den Elementarbereich und für die Neuordnung gelten. Dies würde ausschließen, dass Gesichtspunkte des "finanziell Machbaren" von vornherein Grenzen bei der Ausgestaltung von Hilfen setzen. Dies müsste auch in Bezug auf die Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen gelten, die nicht von denjenigen in erster Linie bestimmt werden dürfen, bei denen finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen.
Eine entsprechende Beteiligung müsste, entgegen der durch Ministerin in der letzten Legislaturperiode gestalteten Formen, wesentlich offener erfolgen und evtl. von externen Beteiligten entsprechende moderiert werden.
In verschiedenen Zusammenhängen wird deutlich, dass die Aufgabenstellung, dass NRW menschlicher gemacht werden soll, durch gezielte Investitionen in Bildung erfolgen soll. Prävention soll Vorrang haben, so dass ich damit auch Wirksamkeitseffekte und Zugewinne in der Zukunft z.B. durch die Vermeidung von Folgekosten für Schulabbrecher ergeben. Die Startbedingungen soll entscheidend in der Kommune verbessert werden.
Die Landesregierung ist zu einem Bildungskonsens für den Schulbereich bereit, um den Schulfrieden zusichern. In einem breiten Beteiligungsprozess sollen gemeinsame Ergebnisse erzielt werden.
Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung langfristige Ziele, die über eine Legislaturperiode hinaus wirken ansteuert und auch die Effekte aus zukünftig erwarteten Einsparungen sieht.
Herausragend ist, so wie dies im Koalitionsvertrag bereits in Bezug auf den Städtebau benannt wurde, ein breiter in die Zukunft wirkender Bildungskonsens für den Schulbereich angestrebt wird. Gleiches müsste mit entsprechendem Elan auch für den Elementarbereich des Bildungswesens angestrebt werden.
Bildung für die Kleinsten
Es wird betont, dass Bildung nicht erst in der ersten Schulklasse beginnt, sondern der Angelpunkt bereits die Frühe Bildung sei. Das sogenannte Kinderbildungsgesetz soll gemeinsam mit Trägern und Kommunen verändert werden und zum Kindergartenjahr 2011/2012 gelten, um einer guten Bildung und Betreuung gerecht zu werden.
**Es sollen die Hürden im Bildungssystem abgebaut werden und schon im nächsten Jahr das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt werden.
Es soll kein Kind zurückgelassen werden.**
Auch wenn die Bedeutung der "Frühen Bildung" betont wird, so wird nicht in fachlich zutreffender Weise – hier zumindest benannt – dass der umfassende Förderauftrag von Tageseinrichtungen und Tagespflege, der untrennbar Erziehung, Bildung und Betreuung umfasst, nicht benannt, sondern wieder nur Bildung und nebenbei Betreuung benannt wird.
Es ist in Frage zu stellen, aus welchen Gründen die Ministerpräsidentin nur zusichert, dass die Veränderung des KiBiz gemeinsam mit Trägern und Kommunen, jedoch nicht, wie durch den Landtag gefordert, mit den Beschäftigten und Eltern behandelt wird.
Nach einer Sichtung des Veränderungsbedarfs wäre es unpassend, wenn tatsächlich wieder vorrangig nur Verbände und Kommunen bei der Überarbeitung einbezogen und im Schnellschuss - vor allem unter Berücksichtung der Interessen von Land, Kommunen und Trägern – Veränderungen vorgenommen würden.
Bereits mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die Festlegung einer Beitragsfreistellung, auf das letzte Kindergartenjahr erfolgen soll, zumal es wesentlich hilfreicher, verbindlicher und den Prozess der Förderung stärkender wäre, wenn das erste Jahr des Besuchs eines Angebotes im Rahmen des Landesausführungsgesetzes beitragsfrei würde. Die Landesregierung sollte an dieser Stelle, wie in der Regierungserklärung genannt, eine Lernfähigkeit zeigen.
Es sollte, so wie dies auch im Rahmen der Gesetzesberatungen auch von Kommunen vorgetragen wurde, eine landeseinheitliche Beitragsregelung gelten, die auch "Null-Beitrag" lauten kann. Es sollte jedoch unverzichtbar auch Verbesserungen in den Parametern erfolgen, die für die Qualität der Angebote von Bedeutung sind. Dazu zählen: Verbesserung des Personalschlüssels, Verringerung der Gruppengröße, Finanzierung und Regelung zur Sicherung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, Freistellungsregelungen für Leitungen von Tageseinrichtungen und Zusammenschlüsse für Tagespflegepersonen.
Es muss vor allem vermieden werden, dass bei einer evtl. beschränkten Bereitschaft für zusätzliche Investitionen in den Elementarbereich vorrangig nur Mittel für die Befreiung von Elternbeitrag eingesetzt werden können.
Es fehlt in der Regierungserklärung eine eindeutige Aussage, zur notwendigen Qualitätsverbesserung, einer fachlich-inhaltlichen Überarbeitung und der Erarbeitung von Lösungen im Konsens mit allen Beteiligten.
Es ist nicht deutlich ausgeführt, dass bei dem Anspruch, dass kein Kind zurückgelassen werden soll, auch die Form der Förderungspraxis nach Pauschalen in Bezug auf die Höhe und die erforderlich Differenziertheit auf den Prüfstand gestellt wird, zumal bisher überdeutlich geworden ist, dass die derzeitigen Regelungen nicht auf den individuellen Bedarf von Kindern eingehen, sogar eingehen können und nach den Erfahrungen aus anderen Ländern ein subjektorientiertes Finanzierungssystem nicht zu qualitativen Verbesserungen führt.
Es werden zudem als Aufgabenstellungen genannt: Gute Arbeitsbedingungen. Integration ist nicht Assimilation. Eine Gesellschaft für alle – inklusive Gesellschaft.
Aus diesen Orientierungen ergeben sich in Bezug auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Tageseinrichtungen, die aufgrund der Finanzierungssystematik zu erheblichen Belastungen bei Mitarbeiterinnengruppen und u.a. Zwangs-Teilzeit und Diskontinuität geführt hat, die gerade für jüngere Kinder nicht hilfreich ist, zu erheblichen Anstrengungen. Diese erfordern die Anhebung der öffentlichen Finanzierung u.U. auch mit der Notwendigkeit der Wiedereinführung der Spitzabrechnung der tatsächlich anfallenden Personalkosten.
Abschließend wird als erstes der fünf konkreten politischen Ziele genannt:
"1. Wir wollen kein Kind mehr zurücklassen. Wir wollen allen Mädchen und Jungen Chancengleichheit und gezielte Unterstützung von Anfang an bieten. Mit der besten Bildung können wir Erfolg und Aufstieg durch Bildung ermöglichen, die nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das stärkt nachhaltig auch den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und sichert uns eine gute Zukunft. Wir haben das Ziel, in den nächsten zehn Jahren die Zahl der Schulabbrecher zu halbieren."
Abschließende – vorläufige - Einschätzung:
Die Regierungserklärung knüpft zwar an die in der Koalitionsvereinbarung genannten Schwerpunktsetzungen in Bezug auf die Grundhaltung (Einladung zur Gemeinsamkeit) und Vorhaben an. Sie beinhaltet jedoch auch Konkretisierungen, die in der Koalitionsvereinbarung, wenn wirklich Beteiligung gewünscht ist, noch offen geblieben sind, wie z.B. Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr oder Erarbeitung von Veränderungen des KiBiz nur mit Verbänden und Kommunen. Vor allem wird an dem ehrgeizigen und nicht zu realisierenden Ziel einer Veränderung des "sogenannten Kinderbildungsgesetzes" noch festgehalten. Entgegen den selbst gesteckten Zielen sollen die Einschätzungen aus der Praxis zu der Notwendigkeit der Kindorientierung der Ausgestaltung des Landesrechts und eine solide Bestandaufnahme mit einer abgesicherten Neuentwicklung eines Landesausführungsrechts beschritten werden, ohne auf dringendste Korrekturen zu verzichten.
Es ist stellt sich als große Chance heraus, im breiten gesellschaftlichen Konsens auch im Elementarbereich zu einer Prioritätensetzung für Kinder über Legislaturperioden und politischen Lager hinweg zu kommen.
(Gerhard Stranz)
Anlage: Regierungserklärung vom 15. September 2010 (PDF)
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