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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Von Gerhard Stranz

28.11.2010 In dem Beitrag "Was tun gegen Fachkräftemangel" hat Prof. Stefan Sell in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Welt des Kindes, darauf hingewiesen, dass bisherige Feststellungen zum zukünftigen Fachkräftebedarf kritisch zu betrachten sind. Einerseits sei z.B. kaum nachzuvollziehen, wie die Bundesregierung den Fachkräftebedarf im Februar 2010 punktgenau mit 80.000 Fachkräften - auch für die Tagespflege angebren konnte. Sie hatte damals die verfügbaren Daten zugrunde gelegt und war von einem Betreuungsumfang von 35 % ausgegangen.

Andererseits erscheint ihm die von der Dortmunder Arbeitsstelle unter bestimmten Bedingungen für das Jahr 2014 angenommene Deckungslücke von 27.000 Fachkräften für Tageseinrichtungen als nicht "stabil", zumal er nicht nur davon ausgeht, dass die Quote, so wie es sich jetzt bereits in Städten oder die aktuelle DJI-Umfange bestätigt, wesentlich höher ist.

Die DJI-Studie beschreibt eine erwartete Nachfrage von 39 %. Tatsächlich würde sie höher sein, wenn es überhaupt Angebote gäbe. Mit dem Kinderförderungsgesetz ist im übrigen überhaupt keine Quote festgeschrieben worden, sondern ein individueller Rechtsanspruch verankert worden, der, wenn die Förderung eines Kindes unter 3 Jahren für sein Wohl wichtig ist, bereits ab dem 1.10.2010 zu erfüllen ist, jedoch spätestens für alle Kinder, für die Eltern ein Angebot nachfragen, ab dem 1.8.2013. Sollten die Eltern einen Platz nicht nachfragen oder keinen Platz erhalten, soll die Zahlung eines Betreuungsgeldes erfolgen.

Prof. Sell weist darauf hin, dass für die Ermittlung des Fachkräftemangels unterschiedliche Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Ausführlich hat er gemeinsam mit Anne Kersting in einer Studie für das Land Rheinland-Pfalz verschiedene Szenarien (minimal - Status quo - maximal) erstellt und dabei die verschiedene Rahmenbedingungen und das Verhalten der Fachkräfte variiert.

Er kommt einerseits zu dem Ergebnis, dass die Personalsituation ausreichend ist,

  • wenn die Nachfrage nicht 35 % überschreitet,
  • wenn die Gruppen maximal gefüllt und
  • wenn die Arbeitsbedingungen nicht verbessert werden.

Sollte aber die Nachfrage höher sein, was z.B. in Rheinland-Pfalz mit der ab 1.8.2009 eingeführten Beitragsbefreiung für Kinder ab 2 Jahren erfolgt ist, und auch Verbesserungen in der personellen Besetzung erfolgen, so ist - alleine in Rheinland-Pfalz - mit einem Fehlbedarf von 11.000 - 19.000 Fachkräften zu rechnen. Dies ist um so bedeutsamer, zumal derzeit nur 21.000 Fachkräfte in diesem Bundesland tätig sind!

Vergleichbare Auswirkungen dürften sich auch in NRW zeigen, zumal die personellen Rahmenbedingungen und die Ausbauquote schlechter als in Rheinland-Pfalz ist. Es müsste noch seriös untersucht werden, wie die Auswirkungen für NRW im Verhältnis zu den derzeit tätigen rd. 90.000 Fachkräften ist!

Ausführlich gehen Sell und Kersting in den Remagener Beiträgen zur aktuellen Kinder- und Jugendhilfe 4-2010 in einer Kurzdarstellung auf die Hauptergebnisse der Studie zur Situation in Rheinland-Pfalz ein.

Interessant ist auch die in dem Remagener Beitrag 3-2010 enthalten Aussagen der Expertise zu der Fachkraft-Kind-Relation und dem Personalschlüssel, die sich im Zusammenhang mit dem ver.di-Gesetzentwurf GEBT ergeben. Darin werden u.a. zentrale Orientierungen für qualitative Aspekte der Relation Fachkraft - Kinder geben und im Vergleich der Bedingungen zwischen Rheinland-Pfalz und NRW die Notwendigkeit der Verbesserung im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Bund, Land und Kommunen herausgestellt.

Die Materialien sind u.a. eine gute Argumentationsgrundlage für die begonnene KiBiz-Revision in NRW.

Die Bereitstellung der Materialien erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors.

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