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Investitionsprogramm zum Platzausbau für Kinder unter 3 Jahren - Ausbaugeschwindigkeit muss sich erhöhen
Mehr zu: Bildungsgerechtigkeit, Bildungsgipfel, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, Kinderförderungsgesetz, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten / Vorschule19.05.2011 .
Auch wenn in Medien unter Bezugnahme auf einen durch die Familienministerin Schröder vorgelegten Bericht u.a. festgestellt wird, dass es "Fortschritte bei Krippenplätzen" gibt und betont wird: "NRW kommt nach Zwischenbilanz des Familienministeriums beim Ausbau gut voran" (Westfälische Rundschau vom 19.5.2011), so ergeben sich auf dem Bericht Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstitutes an der Universität zu Köln durchaus auch andere Sichtweisen. Der Bericht "Föderale Finanzierung des Kinderbetreuungsausbaus: Ermittlung der Lastenverteilung" wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entsprechend der Verabredung des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" erstellt.
Der Bericht befasst sich mit den Fragen, inwiefern die Länder die Weiterleitung der Bundes-Investitions-- und Betriebskostenmittel gewährleisten und inwieweit die Länder landesintern die zugesagte "Zwei-Drittel-Finanzierung" der ausbaubedingten Mehrkosten sicherstellen, zumal der Bund ein Drittel der Kosten trägt und zwei Drittel Länder und Kommunen?
Anmerkungen:
Angesichts des vor allem in den westlichen Bundesländern, und vor allem im Schlusslichtland NRW, bestehenden unzulänglichen Ausbaus, der bei rd. 14 % Bedarfsdeckung liegt und bis zum Erreichen des - zu gering gerechneten Ziel 144.000 Plätze im Jahr 2013 noch das Schaffen von 70.000 Plätzen erfordert, ergeben sich aus den Darstellungen des Berichts interessante Aspekte auch für die Diskussion in NRW:
Der Bericht stellt in zusammenfassenden Thesen u.a. fest:
Die Ausbaugeschwindigkeit muss gesteigert werden, um das Ziel im Jahr 2013 zu erreichen. Es müssten ab dem Jahr 2011 jährlich rd. 70.000 Plätze bewilligt werden. Bisher wurden jedoch durchschnittlich jährlich nur 60.000 Plätze bewilligt. (Da der weitere Ausbau kaum noch durch Umwandlungen erfolgen kann, sondern Neu- und Anbauten erfordert, die einen längeren Vorlauf erfordern, müssten zusätzliche Anstrengungen erfolgen.)
Von den zugesagten Bundesmitteln (2,15 Mrd. Euro) sind inzwischen 63 % bewilligt. Daher müsste das Engagement der Länder deutlich gesteigert werden.
Faktisch haben die Bundesländer - bis auf das Saarland - nach dem Prinzip der "seriellen Gemeinschaftsfinanzierung" gehandelt. Sie haben erst die Bundesmittel aufgebraucht, bevor Landesmittel eingeplant wurden. Angesichts der "Schuldenbremse" könnte sich dies jetzt als "problematisch" erweisen. (Diese problematische Situation ergibt sich auch in NRW, zumal - trotz vielfacher Forderungen - von der Vorgängerregierung kein Landesausbauprogramm aufgelegt wurde und die jetzt in der Opposition befindlichen Parteien/Fraktionen den Mitteleinsatz auch noch in Frage stellen. Es wird aber auch deutlich, dass das Land bei seinen Planungen von vornherein weder den eigenen Drittelanteil vorgesehen hat noch von den Kommunen eine entsprechende Eigenbeteiligung im Umfang von 1/3 abverlangt hat.)
Bezogen auf den bei der Kostenkalkulation unterstellten Durchschnittswert (36.000 Euro pro Platz) wird festgestellt, dass dieser Betrag um rd. 11.000 Euro höher als der tatsächliche Durchschnittswert (also 25.000 Euro) liegt und erheblich schwankt (Sachsen 5.860 - Hessen 43.447 Euro). Der Wert sei daher sehr "großzügig" bemessen gewesen. (Der Hinweis auf den Durchschnittswert macht für die Situation in NRW deutlich, dass der nach den Richtlinien festgelegte Wert von 22.000 Euro durchaus hätte höher angesetzt werden können, so dass bei der im Zusammenhang mit der Förderung eines "U3-Platzes" auch eine Anpassung im Umfeld der Gesamteinrichtung hätte erfolgen können, zumal in Tageseinrichtungen nicht nur U3-Plätze angeboten werden und die Gesamtinfrastruktur einer Einrichtung auch den Kindern unter 3 und ihren Eltern zur Verfügung steht.)
Es wird als "problematisch" angesehen, dass viele Länder keine Finanzplanung für den Zeitraum 2011 bis 2013 mit konkreten Angaben zum weiteren Ausbau machen können, so dass angesichts des begrenzten Zeitfensters eine schwierige Situation entsteht. Es stelle sich die Frage, ob die Länder der Finanzierung und dem Ausbau "hinreichend Priorität" einräumen. (Angesicht der Situation, dass die Landesregierung NRW zwar im Jahr 2010 mit einem Notprogramm reagiert, jedoch bislang noch kein eigenes Landesausbauprogramm vorgelegt und im Landeshaushalt abgesichert hat, gelten die kritischen Anmerkungen aus dem Bericht auch für NRW!)
Aus den überprüften Daten ergeben sich unterschiedliche Einschätzungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Ausbauziels. NRW wird dabei den Ländern zugerechnet, die ihr "landeseigene Ausbauziel" erreichen können. (Die Landesregierung geht, bezogen auf den Bundesdurchschnitt von mind. 35 % nur von einer Quote von 32 % aus. Da jedoch diese Quote auf einer überholten Schätzung für den Mindestbedarf beruht, faktisch ein quotenmäßig nicht beschränkter Rechtsanspruch besteht und einige Jugendämter in NRW von einer tatsächlichen Bedarfsquote von 40 - 60 % ausgehen, erscheint das Festhalten an dieser Quote und damit auch die Einschätzung über die Erreichbarkeit des Ziels in NRW, zumal nur noch 2 Jahre zur Umsetzung zur Verfügung stehen, mehr als fraglich.)
Es wird deutlich, dass in NRW nicht Anstrengungen erforderlich sind, sondern dass das Land jetzt ein Ausbauprogramm auflegen muss, aber auch die Kommunen entsprechende Mittelbereitstellungen und Prioritätensetzungen vornehmen müssen.
Eigentlich kann niemand mehr sagen, er hätte es nicht "gewusst".
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