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Elementarbereich NRW
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Betreuungsgeld - SPD-Bundestags-Fraktion beantragt einen Verzicht
Mehr zu: Betreuungsgeld, Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Bildungsgipfel, Bildungswesen, Elterngeld, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, Kinderförderungsgesetz, Kooperationsverbot, Kindergarten / Vorschule15.06.2011 .
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat mit dem Antrag vom 7.6.2011 den Bundestag aufgefordert, die Bundesregierung auf die Einführung des Betreuungsgeldes zu verzichten und sich verstärkt für den bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten der frühkindlichen "Bildung und Betreuung" für Kinder unter 3 Jahren einzusetzen.
In dem Antrag wird u.a. auf eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vom November 2010 aufmerksam gemacht, in der Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms in der Einführung u.a. ausführt:
"Das Elterngeldkonzept wurde nach skandinavischem Vorbild entwickelt im Zusammenspiel mit dem Rechtanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab eins sollte es unter anderem eine schnelle Rückkehr der Mutter in den Beruf befördern, um der ungleichen Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Das Betreuungsgeld wirkt in die entgegengesetzte Richtung."
Eine Bezugsquelle zur Studie ist ausgewiesen.
Anmerkungen:
Gegen die Einführung des Betreuungsgeldes hatte sich auch die NRW-Regierungskoalition in dem Koalitionsvertrag ausgesprochen. Insofern entspricht die Bundestagsinitiative auch diesem Anliegen aus NRW.
Angesichts der im SGB VIII vorgesehenen Regelung, die zur Streichung vorgeschlagen wird, nach der die Eltern, die ihr Kind in einer Einrichtung nicht betreuen lassen sollen "oder können" eine Zahlung erhalten sollen, müsste es ausreichend viele und gut ausgestattete Angebote geben.
Erkennbar ist dies jedoch bisher nicht der Fall und wird auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr an gilt (1.8.2013) erreicht sein.
Angesichts der Situation,
dass für mind. 39 % aller Kinder ein Angebot vorhanden sein muss, der Bund jedoch im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms nur einen 1/3-Finanzierungsanteil für eine Bedarfsqoute von 35 % bereitgestellt hat, beispielsweise NRW nur von einem Ausbauvolumen bis zum Jahr 2013 von 32 % ausgeht, in NRW derzeit nur eine Bedarfsdeckung von 16,5 % gegeben ist (damit 83,5 % der Kinder kein Angebot erhalten) ein zwischenzeitlich - endlich - eingerichtetes Landesausbauprogramm aber alleine noch um 170 Mio. Euro aufgestockt werden müsste, damit NRW seinen 1/3 Anteil in Zusammenhang mit dem Bundesinvestitionsprogramm erfüllt ist,
ergibt es sich, dass zur eine Verzichtserklärungen überhaupt nicht weiterführt.
Konsequent wäre es, wenn die SPD auf Bundesebene gleichzeitig fordern würde:
- Investitionsausbauprogramm für den weiteren Ausbau der Angebote
- Qualitätsentwicklungsprogramm für die Aufstockung der personellen Bedingungen in Tageseinrichtungen
- Aufstockung der Bundesmittel für den Bildungsbereich
- Verzicht auf das Kooperationsverbot, damit der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Bedingungen in verschiedenen Ländern und Kommunen tätig und vergleichbare Lebensverhältnisse für alle Kinder hätte schaffen können
Zudem wäre die SPD-Fraktion gut beraten gewesen, wenn sie in ihrer Forderung - nebenbei auch - von einem zutreffenden Bildungsverständnis für den Elementarbereich ausgegangen wäre. Da eine "Förderung" von Kindern immer ganzheitlich erfolgt, müssen die untrennbaren Aufgabenbestandteile von Erziehung, Bildung und Betreuung immer im Zusammenhang berücksichtigt werden.
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