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Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor zu Ganztagsangeboten stellt erhebliche Unterschiede fest
Mehr zu: Bildungschancen, Bildungswesen, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderförderungsgesetz, KITA, Kindergarten / Vorschule07.07.2011 .
Die Bertelsmann Stiftung hat gestern (6.7.2011) im Rahmen des Programms "Wirksame Bildungsinvestitionen" Daten zu Ganztagsangeboten beim Ländermonitoring vorgestellt. Die zentrale Feststellung lautet: "In Deutschland gibt es zwischen den 16 Bundesländern erhebliche Unterschiede bei den Ganztagsangeboten in Kindertageseinrichtungen für die über Dreijährigen." Während in den ostdeutschen Ländern eine Versorgungsquote bei den Ganztagsangeboten (mind. 7 Stunden täglich) von 72 % besteht (Thüringen - 91 %) liegt diese in Nordrhein-Westfalen bei 36,6 %, auch wenn diese Quote bundesweit als im Mittelfeld liegend ausgewiesen wurde.
Anmerkungen:
Mit diesem Ergebnis wird vor allem deutlich, dass die Lebens- und damit die Bildungschancen von Kindern sehr unterschiedlich sind und damit auch Benachteiligungen und ungleiche Chancen bestehen.
Unterschiedlichkeiten ergeben sich jedoch nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern, zumal die Angebote örtlich vorgehalten werden, auch zwischen den verschiedenen Kommune, so dass die Lebenschancen auch innerhalb der Länder von Faktoren abhängig sind, für die Familien und vor allem die Kinder nicht verantwortlich sind. Während der Landtagsanhörung zum Ersten Kinderbildungsgesetz-Änderungsgesetz am 22.6.2011 wurde berichtet, dass in der Stadt Düsseldorf nicht nur für 70 % der Kinder ein Ganztagsangebot besteht, sondern dass diese wegen der hier bereits realisierten Beitragsfreiheit kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Städte, mit finanziell anderen Bedingungen, haben nicht nur ein geringeres Gesamtangebot, sondern auch weniger umfangreiche und differenzierte Angebote. Diese Ungleichheiten sind vor allem durch die mit dem Kinderbildungsgesetz geschaffenen Bedingungen "verbessert" worden, sondern sollen jetzt sogar auch noch mit dem Kinderbildungs-Änderungsgesetz verschärft werden.
Das KiBiz sieht zwar vor, dass das Land seinen Finanzierungs-Anteil nach den Bedarfsmeldungen der Jugendämter zur Verfügung stellt. Es unterstellt jedoch bestimmte Nachfragequoten nach Buchungszeitanteilen. Diese werden von Jugendämtern als Grundlage für die Festlegung des zu berücksichtigenden Bedarfs zugrunde gelegt, so dass nicht die Nachfrage, sondern der "politisch definierte Bedarf" bestimmt, für welche Buchungszeiten Mittel bereitgestellt werden sollen (Beispiel: Bochum). Mit dieser, den bundesgesetzlichen Anforderungen nicht entsprechenden Bestimmungen zur Bedarfsplanung (eher Bedarfsdeckungsverhinderung) widersprechenden, Regelung behindert das KiBiz bedarfsgerechte Angebote. Zudem ist im KiBiz-Änderungsgesetz vorgesehen, dass mit der Einführung einer Steigerungsrate von 2 % der Ausbau von Plätzen mit einer Buchungszeit von 45 "deckelt" und damit die Anpassung an veränderte Bedarfslagen behindert werden soll.
Die Feststellung der Bertelsmannstiftung, dass die Unterschiedlichkeiten "insbesondere mit den unterschiedlichen Rechtsansprüchen auf Landesebene zusammen (hängen)..." und aus diesem Grund auch ein "bundesweite(r) Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Kind - und zwar unabhängig von der Erwerbs- oder Ausbildungssituation der Eltern" gelten soll, wäre eine sinnvolle Entlastung. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass auch die qualitative Ausstattung der Angebote stimmt und verbessert wird. Eigentlich würde es ausreichen, wenn der bereits bestehende Rechtsanspruch auf Förderung nicht durch landesspezifische Ausführungsregelungen eingeschränkt und in der kommunalen Praxis - je nach finanzieller Ausstattung und Prioritätensetzung - ausgehöhlt wird.
In diesem Zusammenhang wäre es notwendig, dass im Rahmen des Landesausführungsgesetzes NRW (bisher KiBiz) von den vorgesehenen Betreuungszeitkategorien (25, 35, 45 Stunden) abgegangen und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend, also auch für einen Zeitraum von mehr als 45 Stunden) passende Ressourcen zur Verfügung gestellt würden.
Die Ergebnisse für die Bundesländer sowie eine Zusammenfassung für die Bundesebene sind beigefügt. Links zu weiterführenden Informationen sind ausgewiesen.
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