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Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes belegen einen grundsätzlichen Förderungsanspruch auch über Pauschalen hinaus
Mehr zu: Bildungsausgaben, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, Jugendhilfe und Sozialarbeit, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderförderungsgesetz, KITA, Kindergarten / Vorschule13.09.2011 .
In der Zentralschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe hat Prof. Dr. Wabnitz 4 aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Förderungsfragen auswertend zusammengefasst. Die dabei in Bezug auf die allgemeine Jugendhilfe deutlich werdenden Ansprüche von Freien Trägern sind m.E. auch in Bezug auf die Ausgestaltung des Förderungsrechts für Tageseinrichtungen für Kinder von Bedeutung. Insofern müssten entsprechende Aspekte auch bei der Systematik des zu verändernden Kinderbildungsgesetzes berücksichtigt werden.
Kommentar:
Es wurde nämlich deutlich, dass eine Förderung ermessensfehlerhaft ist, wenn die Personalkosten eines Trägers durch die Förderung "pauschal auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt" werden und wenn nicht berücksichtigt wird, dass für konkrete Maßnahmen ein höherer Personalaufwand erforderlich sein kann.
Beide Bedingungen sind durch die Pauschalierungsregelung des KiBiz nicht erfüllt, da die Pauschalen von falschen Durchschnittskosten, nämlich denen des Jahres 2005, ausgehen und keine "Härtefallregelung" für das Eingehen auf "atypische Situationen" vorgesehen ist.
Weitere Aspekte sind m.E. von grundsätzlicher Bedeutung für die Finanzierung auch von anderen Jugendhilfeförderungen. Der in der Zentralschrift für Kinderschaftsrecht Jugendhilfe in der Ausgabe 3/2010 erstveröffentlichte Beitrag sowie eine Zusammenfassung zu dem Beitrag von Prof. Dr. Wabnitz stehen zur Verfügung.
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