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Elementarbereich NRW
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Bildungsföderalismus im Elementarbereich - Gutachter schlagen vor: Bund soll sich beteiligen!
Mehr zu: Bildungsausgaben, Bildungswesen, Föderalismus, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, Kinderförderungsgesetz, KITA, Weiterbildung, Schule, Kindergarten / Vorschule25.09.2011 .
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland und Dr. Dieter Dohmen vorgelegt, in dem diese zu der gegenwärtigen Verfassungslage des Bildungsföderalismus und den verfassungspolitischen Alternativen Stellung genommen haben.
Dies ist in besonderer Weise auch für den Elementarbereich des Bildungswesens von Bedeutung.
Es wird u.a. festgestellt, dass die Bundesländer am meisten für Bildungssystem zahlen, obwohl bei ihnen die Rendite am geringsten ist. Größter Nutznießer seien die Sozialversicherungsträger und der Bund. Die Kommunen würden sogar noch mehr profitieren als die Länder selbst.
In einer Nachricht des Bildungsklick wird zudem ausgeführt:
"Die Länder übernehmen zwei Drittel der Bildungsausgaben (66 Prozent), die Kommunen ein Fünftel (20 Prozent) und der Bund ein Siebtel (14 Prozent). Die Kommunen tragen jedoch den Löwenanteil für die Kinderbetreuung und der Bund finanziert vor allem die Weiterbildung. In den anderen Bereichen sind die Länder der Hauptfinanzier. Sie haben zwar die Bildungshoheit, aber angesichts leerer Kassen und der Schuldenbremse kaum Spielraum für dringend erforderliche Bildungsinvestitionen."
Zur Investitions- und Renditesituation im Elementarbereich wird festgestellt:
"Ein Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote im Krippenbereich würde – in einer mittleren Variante – zu fiskalischen Erträgen von insgesamt 17 Prozent führen, von denen 9 Prozent auf die Sozialversicherungen und durchschnittlich 8 Prozent auf die öffentlichen Haushalte entfallen. Betrachtet man die föderalen Ebenen getrennt, dann beträgt die Rendite des Bundes 11 Prozent, die der Länder 7 Prozent. Die Erträge der Kommunen belaufen sich hingegen nur auf 5 Prozent, da sie die Hauptlast der Finanzierung tragen. Bezieht man zudem die Beschäftigungseffekte in die Rechnung mit ein, die sich aus einem besseren Kinderbetreuungsangebot ergeben, dann vergrößert sich der Renditevorsprung von Bund und Ländern weiter, da diese einen höheren Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhalten."
In den Vorschlägen der Gutachter ist u.a. die Einrichtung eines Sondervermögens für Bildung oder eine Bundesstiftung Bildung enthalten, an der sich der Bund intensiver beteiligen sollte.
Kommentar:
Mit ihren Vorschlägen bestätigen die Gutachter die Analyse und die Vorschläge von Prof. Stefan Sell, der in einer Sendung des SWR 2 im August 2010 auf die Unterschiedlichkeit der Situation in den Bundesländern, die Effekte von Investitionen hingewiesen gefordert hatte: "Wir brauchen ein nationales System der Finanzierung von Kindertagesbetreuung. .... der Bund und die Sozialversicherungsträger müssen in die laufende Finanzierung der Kindertagesbetreuung eingebunden werden. Man kann das zum Beispiel .... mit einer nationalen Familienkasse machen, in die die Sozialversicherungsträger einzahlen. ..."
Seine Ausführungen sind in dem Sendemanuskript des SWR 2 nachzulesen, auf die ich in einer Email vom 17.5.2011 bereits hingewiesen hatte.
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