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Elementarbereich NRW
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Das Betreuungsgeld steht nicht unter dem Rettungsschirm
Mehr zu: Betreuungsgeld, Bildungsausgaben, Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Elementarbildung, Elternrecht, Elternwille, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, Kinderförderungsgesetz, Kinderkrippe, KITA, Kindergarten / Vorschule10.10.2011 .
Das Betreuungsgeld soll nach den Vorstellungen der Familienministerin Schröder "um die Hälfte gekürzt" werden. Nach dem Bericht der WR vom 10.10.2011 findet sie, "wir müssen angesichts der angespannten Haushaltslage eine gewisse Bescheidenheit an den Tag legen." Die ursprünglich für 24 geplante Leistung ("Herdprämie" soll nur für 12 Monate geleistet werden.
Kommentar:
Unabhängig von einer differenzierter erforderlichen Betrachtung und kritischen Bewertung des Betreuungsgeldes wird durch die Begründung und die aktuelle Diskussion über die Mittelbereitstellung für Rettungsschirme der Banken deutlich, dass Kinder und Familien "im Regen stehen gelassen" werden und nicht mit Unterstützungsangeboten den erforderlichen Schirm erhalten.
Dazu kommt, dass das Betreuungsgeld nach den Verabredungen des Krippengipfels 2007 an die Eltern gezahlt werden soll, die nach der Gültigkeit des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Tageseinrichtung ab 1.8.2013 keine Platz erhalten oder in Anspruch nehmen wollen.
Gemeinsam mit dieser Festlegung, die ihren Niederschlag in § 16.4 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - gefunden hat, waren die Länder und die Kommunen aufgefordert, einen gleichen Anteil zur Ausbaufinanzierung für zusätzliche Plätze beizutragen, wie dies der Bund mit 4 Mrd. Euro gemacht hat.
Einen entsprechenden Anteil haben aber Länder, wie NRW, und die Kommunen nicht aufgebracht. Kommunen waren lediglich gefordert, einen 10 % Anteil zur Inanspruchnahme der Bundesmittel beizutragen. NRW ist erst mit einem Not- und anschließenden Sonderprogramm im Jahr 2010/2011 zwar tätig geworden. Das Programm ist jedoch um mehr als 80 Mio. Euro unterfinanziert. So ist es nicht verwunderlich, dass in NRW derzeit für Kinder unter 3 Jahren nur eine Ausbauquote von rd. 16 % erreicht ist, obwohl nach den aktuellen Erhebungen von einem Durchschnittsbedarf von 39 % und in großen Städten von über 50 % ausgegangen werden kann.
Da nach dem geltenden Gesetz der Anspruch auf ein Betreuungsgeld für alle Kinder unter 3 Jahren besteht, kann "Frau Schröder" diesen ohne Gesetzesänderung gar nicht auf 12 Monate kürzen. Um einen bedarfsgerechten Ausbau einschließlich einer entsprechenden qualitativ angemessen Ausstattung sicherzustellen, sollte der Bund zusätzliche Mittel für den Kita-Ausbau bereitstellen, aber auch die Länder und Kommune anhalten, ihre Zusagen einzuhalten und in gleicher Weise zusätzliche Mittel bereitstellen.
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