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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Betreuungsgeld

Kritik am Betreuungsgeld ist nicht nur in der CDU weit verbreitet

Mehr zu: Betreuungsgeld, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderkrippe, KITA, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

12.11.2011 .

"CDU-Frauen proben den Aufstand", sind viele Artikel überschrieben, in denen darüber berichtet wird, dass "Christdemokratinnen" anstelle der vorgesehenen Zahlung eines Betreuungsgeldes ("Herdprämie")eher für Gutscheine zur Rentensicherung plädiert hatten. Weitere Auseinandersetzungen sind auf dem CDU-Parteitag zu erwarten, zumal vor allem die CSU auf die Realisierung dieser Geldzahlung pocht, mit der, so die stellvertretende Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär, "nicht nur Kita-Plätze (geschaffen), sondern auch etwas für die Familien zu tun (sei), die ihre Kinder zu Hause groß ziehen wollen".

Gegen diese Auffassung wendet sich sogar die stellver. Fraktionsvorsitzende der CDU im Düsseldorfer Landtag, Ursula Doppmeier, die gegenüber der WAZ dafür plädiert, dass Kinder ein soziales Miteinander lernen müssen."Deshalb sollte die Milliarde Euro fürs Betreuungsgeld besser in den Ausbau der Kitas investiert werden. ... Die flächendeckende Versorgung mit Kita-Plätzen muss Vorrang haben", meint zudem auch die Abgeordnete Verpoorten, so die WAZ am 12.11.2011 berichtet.

Damit wird der Widerstand gegen die Pläne der Koalition im politischen Raum immer deutlicher, zumal auch 53 % der Bürger nach der Befragung des ZDF-Politbarometers das Betreungsgeld ablehnen.

Kommentar:

Für die Diskussion um das "Betreuungsgeld" ist zu beachten, dass im geltenden Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - bereits die Regelung getroffen ist, dass Eltern, die zum 1.8.2013 für ihr Kind unter 3 Jahren keinen Platz erhalten oder in Anspruch nehmen wollen, einen finanziellen Ausgleichsanspruch haben. Dabei wird in der gesetzlichen Regelung ausgedrückt, dass eine solche Leistung u.a. ein Betreuungsgeld sein könnte.

Insofern kommt es aufgrund der geltenden Rechtlage nicht darauf an, eine Anspruchvoraussetzung zu schaffen, sondern evtl. aus dem geltenden Gesetz zu entfernen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass diese Regelung bereits die "Hintertür" für den zu erwartenden Fall darstellt, dass zum Stichtag 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Platz nicht erfüllt werden kann und Eltern, die eigentlich ein Platz für ihr Kind in einer Tageseinrichtung wollen, unter Bezug auf diese Regelung "abgespeist" werden.

Dass ein Betreuungsgeld nicht dazu beiträgt, die Chancengleichheit der Kinder insgesamt zu sichern, ist hinlänglich, u.a. auch durch Beiträge der Bertelsmannstiftung, herausgestellt worden. Insofern ist das Argument, dass das Betreuungsgeld die Erziehungsleistung in der Familie anerkennen soll, fadenscheinig. Dies hätte im Rahmen eines Familienlastenausgleichs für alle Eltern zu erfolgen, zumal diese Leistung auch außerhalb der Zeiten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zu erbringen ist.

In einer Information der Bertelsmannstiftung wird u.a. festgestellt:

"Das von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung be­schlossene Betreuungsgeld setzt ein falsches Signal für sozial benachteiligte Familien. Die Aus­wertung einer Studie der Bertelsmann Stiftung mit Blick auf das Betreuungsgeld zeigt, dass gerade Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen oder Zuwandererfamilien besonders vom Besuch früh­kindlicher Bildungseinrichtungen profitieren. Internationale Erfahrungen belegen aber, dass die Zahlung eines Betreuungsgeldes oft dazu führt, dass Kinder aus diesen Familien zu Hause bleiben."

Interessant ist die Position aus der CDU-Landtagsfraktion, in der dafür plädiert wird, die vorgesehenen Mittel für das Betreuungsgeld besser für den Kita-Ausbau einzusetzen. Es ist zwar gut, dass diese Erkenntnis jetzt besteht, zumal die CDU in der Koalition mit der FDP in der letzten Legislaturperiode nicht die selbst eingegangene Verpflichtung erfüllt hatte, in gleicher Höhe wie der Bund Landesmittel für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bereit zu stellen. Damit fehlten für den Ausbau in NRW seit 2007 481 Mio. Euro, die eine Verdoppelung des derzeitigen Versorgungsquote von 15,9 % möglich gemacht hätten.

Tatsächlich müsste mehr Kraft für den qualitativen und quantitativen Ausbau aller Angebote in Tageseinrichtungen aufgebracht werden.

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