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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz: Landesregierung setzt das Elternbeitragschaos in NRW fort!

Mehr zu: Elternrecht, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderkrippe, KITA, Nordrhein-Westfalen, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

16.11.2011 .

Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1172 der Abgeordneten Dr. Carolin Butterwegge, Die Linke, von 29.9.2011 durch die zuständige Fachministerin wird deutlich, dass die Landesregierung einerseits in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt, das von ihr selbst seit dem Jahr 2006 kritisierte Elternbeitragchaos übergangsweise durch die Wiedereinführung landeseinheitlicher Elternbeiträge zu beenden und sie gibt andererseits auch nicht an, wann sie dieses Chaos durch die Realisierung einer vollständigen Beitragsfreiheit beendet haben will.

In der Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass nach der im Jahr 2006 eingeführten kommunalisierten Festlegung der Elternbeiträge das Land Einsparungen von jährlich 84 Mio. Euro erwartet hat und diese Einsparungen auch die derzeitige Landesregierung nach wie vor "gerne mitnimmt". Durch die Kommunalisierung sind in NRW ganz unterschiedliche Elternbeitragsregelungen entstanden, die vor allem von den finanziellen Ausgangsbedingungen einer Kommune bestimmt wurden und in Kommunen mit Nothaushalten sogar noch zu Erhöhungen zwangen, so dass jetzt nicht nur Eltern unterschiedlich belastet, sondern die Zugangschancen für Kinder zu Bildungsangeboten zum Teil beeinträchtig sind. Es wird vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung erklärte, sie könne die erforderlichen 180 Mio. Euro für die übergangweise Wiedereinführung landeseinheitliche Beiträge derzeit nicht finanzieren, darauf aufmerksam gemacht, dass damit die derzeitige Landesregierung die Verantwortlichkeit für die Ungerechtigkeit hat und in Fragen nach Einzelaspekten gefragt.

In der Beantwortung wird u.a. betont:

  1. Die Landesregierung lehnt eine Erhebung zu den derzeit geltenden Elternbeitragsregelungen in den 185 NRW-Jugendämtern wegen des erheblichen Aufwandes ab, so dass kein tatsächlicher Überblick über die Unterschiedlichkeit in NRW zustande kommt.

  2. Auf die Frage, ob die nach dem KiBiz-Änderungsgesetz vorgesehene Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr auch in den örtlichen Satzungen entsprechend umgesetzt wurde und auch die Regelung zur Geschwisterermäßigung erfolgt ist, wird lediglich auf die gesetzliche Grundlage hingewiesen.

  3. Zur Frage, in welchem Umfang noch in dieser Legislaturperiode mit weiteren Beitragsbefreiungen zu rechnen sei, betont die Landesregierung, dass die Befreiung in "Schritten" erfolgen soll. Über die zeitliche Abfolge sei noch zu entscheiden.

  4. Die Wiedereinführung von einheitlichen Elternbeiträgen lehnt die Landesregierung ab, weil sie unter den Bedingungen des Konnexititätsausgleichsgesetzes die den Kommunen entstehenden Mehrbelastungen voll erstatten müsste und es Umsetzungsprobleme gäbe.

Kommentar:

Aus der Beantwortung der Vorbemerkung und der Fragen der Kleinen Anfrage ergibt sich, dass die Landesregierung bewusst das auch von ihr bisher wahrgenommen Chaos bei den Elternbeiträgen in Kauf nimmt. Damit verantwortet sie auch, dass Kinder nicht die für sie jeweils erforderlichen Bildungsangebote erhalten, zumal bei einer Untersuchung des Sozialpädagogischen Institutes deutlich wurde, dass rd. 13 % der Eltern aus finanziellen Gründen nicht das Angebot in Anspruch nehmen, das für ihr Kind "eigentlich" erforderlich gehalten wird.

Erschreckend und unverständlich ist es, dass sich die Landesregierung weigert, eine Erhebung zur tatsächlichen Situation in NRW zu veranlassen, durch die das bestehende Ausmaß an Unterschiedlichkeit erst recht deutlich würde. Angesichts der vielfältigen Abfragen, die das Ministerium über die Landesjugendämter an die Kommunale Jugendverwaltung richtet, ist nicht nachvollziehbar, wieso auf solche Daten, aus denen auf die sozialen Lebensbedingungen von Kindern mit Familien geschlossen werden könnte, verzichtet wird.

Aus der Beantwortung in Bezug auf die im Koalitionsvertrag angekündigten weiteren Stufen der Elternbeitragsfreistellung ist, entgegen z.B. der vielfachen Erklärung des jugendpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, nach der eine vollständige Beitragsbefreiung noch innerhalb dieser Legislaturperiode realisiert wird, jetzt noch nicht mal zu erkennen und zu erwarten, ob bis zum Jahr 2014 überhaupt noch eine weitere Absenkung erfolgen soll. Wäre die Landesregierung dem vielfachen Votum gefolgt, nicht das letzte, sondern das erste Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, wäre nicht nur ein Beitrag dazu geleistet worden, mehr Kinder früher in einer Tageseinrichtung zu fördern, sondern es hätte sich auch eine gewisse "Zwangläufigkeit" für weitere Stufen ergeben.

Die Weiterung zur (übergangsweisen) Wiedereinführung einer landeseinheitlichen Elternbeitragsregelung macht deutlich, welchen tatsächlichen Wert die Landesregierung dem Abbau von Chancenungerechtigkeit im Elementarbereich beimisst, zumal sie kurzerhand bereit war, auf Studiengebühren zu verzichten.

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