Mediadaten | Impressum | Feedback | RSS | Mobil | Newsletter
Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Kinderbildungsgesetz NRW

U-3-Ausbau und "Krippenstreit" (kurz vor Weihnachten) in NRW

Mehr zu: KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderkrippe, KITA, Nordrhein-Westfalen, Vergütung, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

18.12.2011 .

Nachdem sich nun auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag NRW, Karl-Josef Laumann, zu Wort gemeldet hat, wird der "Krippenstreit" nicht nur umfangreicher, sondern auch immer verworrener. Dabei werden Argumente verwendet, die an den eigentlichen Problemstellungen vorbei gehen und eher als Nachweis von politischer Handlungsfähigkeit erscheinen.

In der Berichterstattung der RPonline vom 17.12.2011 wird im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf den "Krippengipfel" am 19.12.2011 darauf hingewiesen, dass sich die erwarteten 60 Teilnehmenden auf Einladung der Ministerin Ute Schäfer mit dem Ausbau der Betreuungsplätze befassen sollen, zumal es in allen Bundesländern, so auch in NRW "für 32 Prozent der Kinder unter drei Jahren" ein Betreuungsangebot geben soll, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. In NRW müssten für die benötigten 144.000 Plätze noch 44.000 geschaffen werden.

Für die NRW-CDU wird deutlich gemacht, dass die Ausbaudynamik der rot-grünen Landesregierung nachgelassen habe und daher nicht gesehen werde, wie das "bundesweit vereinbarte 32-Prozent-Ziel" erreicht werden kann. Die CDU geht davon aus, dass die Nachfrage tatsächlich höher liege und in Großstädten bei 50 % liege.

Ergänzend fordert die CDU die Landesregierung auch auf, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, obwohl derzeit 4.300 Kindergärtnerinnen arbeitslos seien, da mit dem U-3-Ausbau der Bedarf rapide ansteigen werde. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Kindergärtnerin zu Beginn ihrer Berufstätigkeit 2.240 Euro verdiene.

Kommentar:

Es ist kaum mehr nachzuvollziehen, wieso immer wieder darauf hingewiesen und von den Medien die unzutreffende Aussage/Behauptung übernommen wird, dass es zur Erfüllung des Rechtsanspruchs eine Vereinbarung in Bezug auf die Quote von 32 % gäbe, die im Jahr 2013 erfüllt sein soll.

Faktisch sieht das Sozialgesetzbuch VIII einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ab 1.8.2013 vor. Eine Begrenzung durch eine Quotierung ist im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen. Eine Quote von 35 % wurde lediglich nach Schätzungen und einer "Ausklüngelei" angenommen, um die vom Bund für Investitionen bereitgestellten 4 Mrd. Euro auf die Bundesländer zu verteilen. So erhielt NRW einen Anteil von 481 Mio. Euro zugesprochen.

Insofern müssen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bedarfsgerechte Plätze nach Anzahl und Ausstattung durch die Kommunen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 1.8.2013 für die Kinder bereitgestellt werden, deren Eltern einen Platz in Anspruch nehmen wollen. Wenn die CDU in zutreffender Weise feststellt, dass die tatsächliche Nachfrage höher als die angenommene Quote liegt und für jedes 2. Kind in einer Großstadt zu erwarten ist, müssten doch jetzt in einer "Koalition der der Willigen" (also auch beim Krippengipfel) jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, dass ein Landesausbauprogramm aufgelegt wird und die Kommunen in den Stand gesetzt werden, in gleicher Weise wesentlich umfänglicher investieren und die für Investitionen notwendigen Strukturen schaffen zu können.

Dass NRW das Schlusslicht im Ausbau ist, ist nicht nur der rot-grünen Landesregierung vor 2005, der schwarz-gelben Landesregierung ab 2005, die es versäumt hat, überhaupt ein Landesausbauprogramm aufzulegen, und auch der jetzigen Landesregierung vorzuhalten, die zwar angefangen hat, Unzulänglichkeiten der Vergangenheit auszugleichen, jedoch nicht umfangreich genug reagiert hat. So hält sie immer noch an dem völlig unbegründeten Ausbauziel fest, bleibt mit dem Investitionsprogramm hinter den Notwendigkeiten zurück und hat, darüber wurde bereits berichtet, bisher überhaupt nicht erkennen gegeben, dass es eine Idee für ein Konzept zur erforderlichen Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte hat, zumal bis zum Jahr 2013 von einem Mindest-Mangel von 7.000 auszugehen ist. Dieser Mangel ist noch höher, wenn die mit dem KiBiz vorgenommene Verschlechterung der Fachkraft-Kind-Relation zurückgenommen und darüber hinaus gehend notwendige Verbesserungen erfolgen würden.

Bezogen auf die Feststellungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden ergibt sich insoweit, dass die Kritik an einem fehlenden Konzept für die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte durchaus berichtigt ist. Faktisch ist es aber nicht ausreichend, nur nach neuen Mitarbeiterinnen zu suchen. Es müssen viel mehr auch attraktivere Bedingungen geschaffen werden, damit Fachkräfte im Arbeitsfeld weiterhin tätig bleiben und tätig bleiben können.

Dazu nur soviel: Nach einer Studie von Prof. Sell, Remagen, verlassen 1/5 aller "fertig ausgebildete" Fachkräfte nach dem ersten Jahr der Berufstätigkeit das Arbeitsfeld, und zwar nicht, um zu studieren, sondern um am Wohnort eher im Einzelhandel "bessere Arbeitsbedingungen" zu haben!

Zu dem Hinweis, dass derzeit 4.300 Erzieherinnen in NRW arbeitslos seien und es dennoch einen Fachkräftebedarf gäbe ist schlaglichtartig auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Gruppe der Erzieherinnen ist nach Untersuchungen die Gruppe mit der geringsten Mobilität. Familiäre Verpflichtungen und Einbindungen behindern es, "jeden" Arbeitsplatz anzunehmen.

  • Aufgrund der mit dem KiBiz zusätzlich verschlechterten Arbeitsplatzsituation gibt es weder überall entsprechende Arbeitsplätze noch sind die Vergütungsbedingungen attraktiv.

  • In zunehmendem Maße werden, und diese wurde u.a. durch eine Untersuchung über die Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes im Jahr 2009 bereits festgestellt, für Berufsanfänger vorwiegend befristete Arbeitsplätze angeboten.

  • Zudem beträgt der Anteil der Teilzeittätigkeit inzwischen bei 50 %, obwohl es bei der Begleitung insbesondere von jüngeren Kindern auf Kontinuität und Verlässlichkeit ankommt.

  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag nach der im Jahr 2009 durchgeführten Erhebung bei 26,3 Stunden.

  • Bei der Berücksichtigung der durchschnittlichen Personalkosten wurde in die für die Finanzierung zugrunde gelegten "Kindpauschalen" der im Jahr 2005 ermittelte Wert eingerechnet, der aufgrund der tariflichen Veränderungen bei einer Überprüfung im Jahr 2006 um etwa 14 % zu gering war, jedoch in den ab dem Jahr 2008 gezahlten Pauschalen gilt, so dass viele Mitarbeiterinnen in einigen Trägerbereichen Vergütungsabstriche, z.B. durch den Verzicht auf Sonderzahlungen, hinnehmen mussten.

Vor diesem Hintergrund ist der Hinweis, dass "Kindergärtnerinnen" als Berufsanfängerinnen 2.240 Euro brutto verdienen, für mindestens jede 2 Mitarbeiterin nicht zutreffend. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 26,3 Stunden würde das Bruttoeinkommen demnach dann auch nur 1.473 Euro betragen!

Wenn es der CDU darum geht, die Lebensbedingungen für Kinder und Familien in NRW zu verbessern, gibt es jetzt die Möglichkeit, den "Krippenstreit" - nicht nur wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes - beizulegen und mehr für Kinder zu investieren!

0 Kommentare (es gelten unsere Kommentarregeln)

Hinweis
  • Ein Enter führt zu Zeilenumbruch.
  • Hyperlinks bitte grundsätzlich mit "http://" beginnen (also z.B. http://bildungsklick.de/).
  • Kein HTML unterstützt.

Ihr Kommentar:

Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht):
Durch die Eintragung Ihrer E-Mail erkennen Sie die Kommentarregeln an.

B2621bdb94bee737e56a25d677867e71f04ddd89
Bitte den Text aus dem Bild eingeben:


MELDUNGEN AUS DEN RESSORTS

Hochschule

Elixiere der Exzellenz

25.05.2012. (Deutsche Universitätszeitung) Sie sind die Zukunftshoffnung mancher Universitäten: die Institutes for Advanced Studies. Konzipiert als Kreativlabore der Spitzenforschung, leben einige von ihnen vom Geld der Exzellenzinitiative. Doch was wird, wenn diese Quelle im Jahr 2017 versiegt und der Bund ...

Schule

Sitzen bleiben bringt nichts

25.05.2012. (red/ots) - In vielen Familien leuchtet in diesen Wochen die Alarmstufe Rot. Der Grund: Bald gibt es Zeugnisse - und bei manchen droht die "Ehrenrunde". Genau diese würde Klaus Wenzel gern abschaffen. Warum erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes im Interview mit ...

Sonderthemen

Inklusionsfilm heute im Ersten

23.05.2012. (red/pm) Nach seiner erfolgreichen Ausstrahlung im vergangenen Dezember auf BR-alpha wird der Film INKLUSION – GEMEINSAM ANDERS nun auch im Ersten gezeigt, und zwar heute um 20:15 Uhr. Paul (Max von der Groeben) ist ein sportlicher, aber geistig leicht zurückgebliebener Junge. Steffi (Paula ...
in

Elementarbereich NRW | Medienschau Bildung

Meine Schulzeit auf didacta-bildungsklick.tv


Links zum Artikel
Society in Science unterstützt postdoc Studenten überall auf der Welt. Unser Ziel ist Förderung der Forscher/innen.
ANZEIGE
Aktuelle Kommentare
Unser Partner in Österreich
Bildungaktuell
Das eMagazin für Management, Personalwesen und Weiterbildung