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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Kinderbildungsgesetz NRW

NRW-Sprachstandfeststellungsverfahren auf dem Prüfstand: Delfin 5 führt zu "Zufälligkeits-Ergebnissen"

Mehr zu: Deutsch, Diagnose, Elementarbildung, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Nordrhein-Westfalen, Sprachförderung, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

06.01.2012 .

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KiTa aktuell NRW setzt sich Dr. Rudolf Nottebaum detailliert mit dem Aufbau und den sich daraus für die Durchführung des Delfin-5-Verfahrens auseinander, mit dem Kinder ein Jahr vor der Einschulung die Sprachfähigkeiten von Kindern in Deutsch festgestellt werden sollen. Entgegen der dem Verfahren unterstellten Qualität eines "kindgemäßen" und "praxistauglichen" Verfahrens zur Erfassung der "Sprachperformanz" von Schulanfängern, stellt der Autor fest, dass "bei genauerer Betrachtung eine Reihe von Unklarheiten und Fehlern, die dem Ministerium bei Abnahme des Projektes offensichtlich entgangen sind", festzustellen sei. Mit der Feststellung, der Test sei u.a. "ein Risiko für Kinder", verweist er auf die inhaltlichen Unzulänglichkeiten, aber auch darauf, dass die Erstellung des Tests mit 1,7 Mio. Euro und die jährlichen Folgekosten Steuergelder verschwendet hat.

In seinem Fazit stellt Herr Dr. Nottebaum fest:

"Das Testresultat ist nur eine zufällige Bestandsaufnahme der momentanen Realisierung von Sprache, d.h. der Sprachperformanz des Kindes, bei der die verschiedensten Einflussfaktoren zu Gunsten des reinen technokratisch empirischen Tests ausgeblendet sind. Der Test ist ein Risiko für die Kinder, für Auftraggeber und -abnehmer dagegen nicht, ging es doch alleine bei der Entwicklung "nur" um Steuergelder in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro, ganz abgesehen von den jährlichen Folgekosten!"

Kommentar:

Mit dem Ergebnis der Auseinandersetzung mit dem Delfin-5-Verfahren (Besuch im Weltall - BiW) werden die Unzulänglichkeiten bestätigt, die bereits zuvor feststellt wurden und zu den Aufforderungen an die Landesregierung geführt hatten, dass verfahrene Sprachstandsfeststellungs-Verfahren auszusetzen, die Sprachförderung als selbstverständlichen Bestandteil einer ganzheitlichen Förderung in die Arbeit von Tageseinrichtungen zu integrieren, Fortbildungsangebote zu verstärken und die personellen Bedingungen in den Einrichtungen so zu verbessern, dass aus sinnvollen Sprachanlässen entsprechende Begegnungen und Sprachförderung entstehen können.

Für diese veränderte Schwerpunktsetzung könnten dann auch einige der Mittel eingesetzt werden, die heute zum Teil unnötig verschwendet werden. Dies betrifft nicht nur die Entwicklungskosten für ein überflüssiges und untaugliches Instrument und die sich daraus ergebenden Folgekosten. Vielmehr müssen auch die für die Förderung ausgewiesenen Mittel in Höhe von rd. 30 Mio. Euro, aber vor allem der Aufwand hinzugerechnet werden, der mit den Durchführungskosten von 30.000 "ausgefallenen" Unterrichtsstunden verbunden ist. Umgerechnet ist das ein Aufwand von rd. 1.250 Lehrer/innen-Stellen in einem Gesamtwert von 60 Mio. Euro. Auch dieser Aufwand könnte eingespart werden!

Im Rahmen der Stellungnahme zum Entwurf des Landeshaushalts 2012 wurde die vorgesehene Förderpolitik in vergleichbarer Weise bereits kritisiert:

Zu: Titel: 63362 und 63391:

· Es ist deutlich, dass der im Entwurf des Landeshaushalts 2011 vorgesehene Gesamtansatz in Höhe von rd. 30 Mio. Euro nicht gebraucht wird.

· Diese Zusatzförderung, die separat über die Kommunen abgewickelt wird, bestätigt, dass der Grundansatz für eine Sprachförderung, die alle Kinder umfasst, nicht auskömmlich ist. Damit wird aber auch bestätigt, dass das ganze Förderungsverfahren mehr als fragwürdig ist, zumal die Sonderförderung nicht allen Kindern in Gruppen oder Einrichtung in gleicher Weise zugute kommt. Diese Situation wurde bereits in der letzten Legislaturperiode deutlich.

Angesichts der Erläuterung zur Titelgruppe 91 (Seite 67) wird deutlich, dass der Sprachförderansatz in keiner Weise dem umfassenden Förderbedarf von Kindern gerecht werden kann, zumal nur der "zusätzliche Förderbedarf in der deutschen Sprache" Berücksichtigung gefunden hat.

· Zusätzlich muss ein Aufwand für das Sprachstandsfeststellungsverfahren von rd. 60 Mio. Euro hinzugedacht (hinzugerechnet) werden, zumal nach einer Untersuchung rd. 30.000 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, die einen "Wert" von 1.250 Lehrer/innen-Stellen ausmachen!

Angesichts der Absicht der Landesregierung, das Sprachstandsfeststellungsverfahren weiterzuentwickeln und auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, sollten auf die Fortführung des gesonderten Programms verzichtet und die gesamten Mittel für Sprachfortbildungen und die Verbesserung der personellen Ausstattung eingesetzt und durch den Verzicht der Durchführung durch Lehrer/innen die Förderbedingungen in den Schulen wieder besser ermöglicht werden! Auf die Durchführung des Verfahrens und die bisherige Art der Sprachförderung kann verzichtet werden!

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