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Zu der im Rahmen der Landtagsanhörung am 13.1.2012 (Elternbeiträge/Rahmenbedingungen) wurde in einer Fragestellung nach der Verantwortlichkeit der Kommunen gefragt, die als unmittelbar "Leistungsverpflichtete" nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe "bedarfsgerechte Angebote" sicherstellen. In einer ergänzenden Stellungnahme wird über den mündlichen Beitrag hinaus begründet, dass den Kommunen/Jugendämter seit Gültigkeit des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bereits verpflichtet sind, bedarfsgerechte Angebote in Anzahl und Qualität sicherzustellen, die auch einen "unvorhergesehenen Bedarf" abdecken sollen.
Die ausführliche Stellungnahme beschreibt einerseits, dass diese Kommunen dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, zumal ansonsten die Mangelsituation hätte nicht auftreten können. Sie geht aber andererseits auch darauf ein, dass die Kommunen den überfälligen Ausbau jetzt nicht als "neue Aufgabe" definieren und damit eine vollständige Kostenerstattung durch das Land nach den im Jahr 2004 fixierten Konnexitätserstattungsregelungen erwarten können.