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Letzte Änderung: 22.02.2012, 18:37
Kinderbildungsgesetz NRW

Hygieneregeln in der Kindertagespflege - Widerstand wäre früher hilfreicher gewesen

Mehr zu: Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit, Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderkrippe, Nordrhein-Westfalen, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

27.01.2012 .

Im Zusammenhang mit der Landtagsdebatte am 26.1.2012 über Hygienevorschriften für die Kindertagespflege berichtete u.a. die Westfälische Rundschau, dass sich heftiger Widerstand gegen die geplanten Hygieneregeln für Tagespflegepersonen in NRW formiert hat. Ausgangspunkt für die Beratungen war ein Antrag der CDU vom 17.1.2012, der sich auf Inhalte bezog, die bereits in der Sitzung des jugendpolitischen Landtagsausschusses am 12.1.2012 auch als Position der Landesregierung deutlich geworden war.

Kommentar:

Die sich in dem Beitrag abzeichnende Tendenz, als läge es am "Bund", dass das Chaos mit den Hygieneregeln entstanden sei, ist jedoch völlig unzutreffend. Es handelt sich vielmehr zunächst um ein in NRW "hausgemachtes" Problem, zumal der Umweltminister mit seiner Ankündigung vom 4.1.2012, durch einen Erlass Verfahrensregelung festzulegen, die Aufregung bewirkt. Er bezog sich dabei eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004. Die EU-Kommission hatte aber bereits im Dezember 2011 deutlich gemacht, dass sie eine abweichende Position der Bundes-Verbraucherschutzministerin nicht teilt, nach der Tagespflegepersonen als Lebensmittelunternehmen angesehen wurden. Also hätte die Klärung zwischen EU und Bund erst mal in Ruhe abgewartet werden können. Unverständlich ist, dass der Bundes- und Landesverband der Tagesmütter davon ausgegangen waren, dass die Auffassung des Bundes zutreffend sei und an den Verfahrensregelungen mitgearbeitet hatten. Wenn sich jetzt auch die Landesregierung dafür ausspricht, dass die Auffassung der EU Geltung erlangen soll, ist die ein überfälliger begrüßender Positionswechsel!

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