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Letzte Änderung: 25.05.2012, 16:56
Kinderbildungsgesetz NRW

Kommunen kommen Ausbauverpflichtungen nicht nach - Dortmund plant mit 2015

Mehr zu: Frühe Förderung, Frühkindliche Bildung, KiBiz (Kinderbildungsgesetz), Kinderkrippe, KITA, Nordrhein-Westfalen, Kindergarten / Vorschule
Von Gerhard Stranz

31.01.2012 .

In dem Bericht der Westfälischen Rundschau vom Tage wird deutlich, dass die Stadt Dortmund davon ausgeht, erst im Jahr 2015 eine Betreuungsquote von 32 % erreicht ist, so dass dann erst der Rechtsanspruch erfüllt werden könne. Für das Land NRW wird betont, dass die Kommunen jedoch gehalten sind, den gesetzlich auf den 1.8.2013 festgelegten Rechtsanspruch einzuhalten, zumal sonst die Eltern ihn für ihr Kind einklagen könnten. Das Land werde "alle nötigen Anstrengungen unternehmen, um den Rechtsanspruch landesweit zu gewährleisten".

Ergänzend wird in dem Beitrag auch auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion zur Fachkräftesituation eingegangen.

Kommentar:

Es ist schon erstaunlich, dass sich eine Stadt, die die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches kennen müsste (§ 24 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe), ihrer Leistungsverpflichtung nicht zeitgerecht und umfänglich nachkommen will, in dem sie den für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ab 1.8.2013 bestehenden Rechtsanspruch nicht nur vom Umfang, sondern sogar auch von Termin her nicht erfüllen will. Faktisch ergibt sich aus der gesetzlich bestehenden Verpflichtung keine Begrenzung nur für eine bestimmte Anzahl von Kindern, für die Angebote zur Verfügung stehen müssen. Die Jugendämter sind vielmehr verpflichtet "bedarfsgerechte" Angebote zur Verfügung zu stellen, die sogar einen "unvorhergesehenen Bedarf" abdecken. Im übrigen besteht die Verpflichtung, so wie dies in dem Kommentar auch deutlich wird, nicht erst ab dem Jahr 2015. Insofern müssten jetzt viel mehr Aktivitäten entwickelt werden, um innerhalb des verbleibenden Jahres die Anzahl der Angebote und die qualitativen Bedingungen zu erhöhen.

Die für das Land abgegebene Erklärung, dass "alle nötigen Anstrengungen unternommen" werden, ist jedoch nur dann glaubwürdig, wenn die Landesregierung über das bisherige Förderprogramm, bei dem von einem unzutreffenden Größenordnung, nämlich der Bedarfsdeckungsquote 32 %, und von einem viel zu geringen Fördervolumen ausgegangen wird, hinaus, weitere Aktivitäten entwickelt und Mittel bereitgestellt würden. Das bisherige Landesprogramm im Volumen von 400 Mio. Euro entspricht nicht mal dem Anteil, den das Land nach der im Jahr 2007 mit dem Bund getroffenen Vereinbarung über das U-3-Investitionsprogramm eingegangen ist. Allein danach müsste der Landesanteil der Höhe des Bundesanteils - 480 Mio. Euro - entsprechen. Also müsste auch das Land weitere Mittel bereitstellen, um den bedarfsgerechten Ausbau zu unterstützen.

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