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Bundeselternrat fordert die KMK auf, Regelungen für Legasthenie und Dyskalkulie zu schaffen

Mehr zu: Dyskalkulie, Europa, Handikap, Legasthenie, Menschenrechte
Berlin / Hannover, 24.05.2006 -

"Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden" (Europäische Menschenrechtskonvention 1952). Die damit verbundene Förderung und Forderung meint alle Kinder; dabei muss jedes Kind in Bildung und Ausbildung individuell gefördert werden. Legasthenie (Lese- Rechtschreibstörung) und Dyskalkulie (Rechenstörung) sind eine Herausforderung für eine auf individueller Förderung basierende Unterrichtskultur.

Im Rahmen seiner Frühjahrsplenartagung beschäftigte sich der Bundeselternrat vergangenes Wochenende unter anderem mit dem Problem, dass 500.000 Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie in fast keinem Bundesland angemessene Regelungen auf Nachteilsausgleich und begabungsadäquate Beschulung erhalten. Deshalb fordert die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen die Kultusministerkonferenz eindringlich auf, bundeseinheitlich verbindliche Richtlinien zur Diagnostik, Anerkennung, Förderung und zum Nachteilsausgleich für die Behinderungen Legasthenie und Dyskalkulie zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Die Delegierten des Bundeselternrates sehen die Umsetzung dieser Forderung als Indikator dafür, wie ernst es der KMK mit der von ihr selbst geforderten individuellen Förderung und Forderung aller Schülerinnen und Schüler tatsächlich ist.

Der Bundeselternrat unterstützt mit der Resolution, die ohne Gegenstimmen und mit einer Enthaltung verabschiedet wurde, die Forderungen des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL), bundeseinheitlich verbindliche Richtlinien für die Betroffenen zu schaffen. Der BVL kämpft seit Jahren für eine begabungsgerechte Beschulung und einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich für die betroffenen Kinder.

Anlage:

Resolution der des Bundeselternrats (im .pdf-Format).

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