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Kiel, 27.09.2006 -

"Für die Schulen im Land hat der Weg in die Zukunft begonnen", sagte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave heute (26. September) bei der Vorstellung des neuen Schulgesetzentwurfes. Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Gesetz werde der entscheidende Schritt zu mehr Bildungschancen und mehr Bildungsqualität durch bessere individuelle Förderung und längeres gemeinsames Lernen unternommen. Gleichzeitig werde die Grundlage dafür geschaffen, trotz sinkender Schülerzahlen insbesondere im ländlichen Raum den Eltern, Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Schulangebot anzubieten. Zum Beginn des Schuljahres 2007/08 können die ersten Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein starten.

Kernpunkt der Gesetzesvorlage, die jetzt in die parlamentarische Beratung geht und im Februar 2007 in Kraft treten soll, ist der mittelfristige Umbau des schleswig-holsteinischen Schulsystems. Statt der bisher bestehenden Hauptschulen und Realschulen, soll es ab dem Schuljahr 2010/11 nur noch die neu eingeführte Regionalschule geben: Sie fasst die Bildungsgänge zum Haupt- und Realschulabschluss zusammen. Daneben wird es auf Antrag der Schulträger die neue Gemeinschaftsschule geben, die alle Bildungsgänge zusammenfasst, sowie das Gymnasium. Bestehende Gesamtschulen sollen bis zum Jahr 2010/11 zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickelt werden. "Mit diesem Beschluss ziehen wir weitere Konsequenzen aus den Ergebnissen der internationalen Leistungsvergleiche, die uns immer wieder bestätigt haben, dass unser bestehendes Schulsystem große Defizite hat", sagte die Ministerin.

Die übergeordnete Aufgabe heiße "Bildung für alle", sagte Erdsiek-Rave. Die gezielte Förderung des einzelnen Kindes beginne künftig schon im Kindergarten. Und individuelle Förderung werde zum durchgängigen Unterrichtsprinzip. Noch verfüge Schleswig-Holstein über eine viel zu große Zahl von Wiederholern und Schulartwechslern. Mit verbesserter individueller Förderung, der Unterstützung durch einen Förderfond, veränderte Regelungen zu Versetzungen und Rückstufungen in der Grundschule und in der Sekundarstufe I wollen die Koalitionspartner diesem Problem begegnen. Für die Vorbereitung der Schulen auf die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zu Regionalschulen wird die Landesregierung zusätzliche Fortbildungsmittel bereitstellen.

Künftig werde es eine überregionale Schulentwicklungsplanung geben, die sich den demografischen Veränderungen stellt. "Eine Straffung der kleinteiligen Schulträgerlandschaft soll dazu dienen, ein vielfältiges Bildungsangebot auch im ländlichen Raum zu sichern", sagte Erdsiek-Rave. Das Ministerium habe dabei die Bedenken der kommunaler Landesverbände aufgenommen und darauf verzichtet, eine an der Einwohnerzahl orientierte Grenze für die Schulträgerschaft zu ziehen. Die künftig zu bildenden Nahbereichs-Schulverbände sollen mindestens eine Schule, die zu einem Mittleren Bildungsabschluss führt, umfassen. Daneben sind Schulverbände allein für Grundschulen möglich. Die Mindestgrößen für Schulen würden sich künftig nach Schülerzahlen und nicht nach Zügigkeiten richten, sagte die Ministerin.

An der zunächst im Schulgesetz vorgesehenen Regelung zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität habe es deutliche Kritik gegeben, sagte die Ministerin. "Allen Beteiligten ist aber klar geworden, dass es nur ein Entweder-Oder gibt. Es bleibt bei der bestehenden Rechtslage und den entsprechenden disziplinarischen Möglichkeiten."

Anlagen:

  • Hintergrund-Information: Das neue Schulgesetz kommt! (im .pdf-Format).
  • Eckpunkte einer Mindestgrößenverordnung für die öffentlichen allgemein bildenden Schule und Förderzentren (im .pdf-Format).
  • Eckpunkte zur Gestaltung einer Verordnung für die gymnasiale Oberstufe (im .pdf-Format).
  • Eckpunktepapier zur Gestaltung der Schulartordnungen mit Regelungen zur Frage des Aufsteigens nach Jahrgangsstufen in der Grundschule, der Sekundarstufe I und zum Schulartwechsel (im .pdf-Format).

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