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Pressemeldung
GEW Hessen
Frankfurt am Main, 28.09.2006 -

Im Hessischen Schulgesetz heißt es im 1. Teil, § 3 (6): "Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken".

Nach wie vor gilt die Stundentafel für die Grundschule, die in § 6 Abs. 1 und 2 nach § 7 Abs. 3, zwei zusätzliche Stunden pro Klasse aufführt. Entsprechend müssten diese beiden Stunden auch pro Klasse wie die Unterrichtsfächer-/Lernbereichsstunden zugewiesen werden. Diese 2,0 Stunden werden jedoch auf 0,7 Stunden gekürzt – das bedeutet 31,5 Minuten pro Woche für z.B. 28 Kinder einer 1. Klasse! Damit ist keine Qualitätssteigerung zu erreichen und es lässt auf Unkenntnis der schulischen Gegebenheiten schließen. GrundschülerInnen zeigen eine große Leistungsspreizung innerhalb einer Klasse: einerseits hochbegabte Kinder und andererseits eine steigende Tendenz zu Entwicklungsverzögerungen und Störungen in den verschiedensten Bereichen. Die nachstehenden Felder geben Anhaltspunkte für Fördernotwendigkeiten: Konzentration, Wahrnehmung, Psychomotorik, Sozialverhalten, Deutsch für Migrantenkinder, Sprachförderung für deutsche Kinder, Leseförderung (Strategisches Ziel Nr. 1), Leserechtschreibschwierigkeiten (Legasthenie), Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie), Förderung für versetzungsgefährdete SchülerInnen … Nur über zusätzliche Stunden können an Grundschulen AGs, die zur wichtigen persönlichen Entwicklung und zur Schulprofilbildung beitragen, angeboten werden.

Ca. 500 GrundschullehrerInnenstellen durch Kürzung der dringend notwendigen Förderstunden einzusparen, ist im Hinblick auf Chancengleichheit unverantwortlich. In Anbetracht der 24,4 % Risikokinder in Hessen - also einem bekannt hohen Förderbedarf - und der nachgewiesenen Wirksamkeit von Förderstunden sollten die 2 in der Stundentafel aufgeführten Stunden nicht nur zugeteilt, sondern im Sinne einer nachhaltigen Prävention auf 4 Stunden erhöht werden, wie der GEW-Landesvorstand beschloss. Damit könnten die Kollegien vor Ort durch Kleingruppenbildung, Doppelbesetzungen, AGs etc. Lernbedingungen schaffen, die dem einzelnen Kind gerechter würden.

Von den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen wird ebenso beklagt, dass die bisher üblichen 100 Stellen für die mobile Lehrervertretung Grundschule auf 70 Stellen im Zuweisungserlass 2006/7 gesenkt wurden - "Unterrichtsgarantie plus" lässt grüßen!

Landesfachgruppe Grundschule

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