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Qualitätsagentur – Plus für die Schulen Sachsen-Anhalts

Mehr zu: Lehrermangel, Lehrplan, Sachsen-Anhalt, Schulentwicklung, Schulinspektion, Schulverwaltung, Schule
Magdeburg, 04.01.2007 -

Die Sicherung der Qualität schulischer Bildung und Erziehung ist als ein besonderer bildungspolitischer Schwerpunkt der Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung verankert.

„Hierfür brauchen wir eine regelmäßige Vergewisserung darüber, ob die erwarteten bzw. gewünschten Ergebnisse in den Schulen auch tatsächlich eintreten“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz. Entsprechende Rückmeldungen aus der schulischen Praxis seien wichtig, um erfolgreiche Wege zu verallgemeinern oder Korrekturen vorzunehmen. Dieser Prozess gehe zugleich mit dem Anspruch einher, den Schulen schrittweise mehr Eigenverantwortung zu übertragen.

Die Entwicklung und Begleitung entsprechender Konzepte und Verfahren soll künftig – internationalen Trends folgend – Aufgabe einer Qualitätsagentur für den schulischen Bereich in Sachsen-Anhalt sein. Ihre Gründung werde gegenwärtig im Kultusministerium vorbereitet.

Dabei entstünde keine neue Fachbehörde, sondern ein engerer Kooperationsverbund von Aufgabenfeldern, die mit der Qualitätssicherung der schulischen Arbeit zusammenhängen, so der Kultusminister. „Ich möchte erreichen, dass die Aufgaben der Schulaufsicht und -verwaltung stärker mit der Entwicklung und Auswertung von Leistungserhebungen, der Lehrplanentwicklung sowie der Schwerpunkte der Lehreraus- und -fortbildung verknüpft werden“.

Die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit in den nächsten Jahren lägen vor allem auf der Lehrplanentwicklung und der Umsetzung der Bildungsstandards. „Maßgebliches Kriterium sind dabei die Ergebnisse der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, d.h. ihre tatsächliche, messbare Leistungs- bzw. Kompetenzentwicklung. Entsprechende Initiativen und Erfahrungen der Einzelschulen müssen hier gebündelt, verallgemeinert und in der Lehrerschaft verbreitet werden.“ Dieses neue Aufgabenprofil für die Qualitätssicherung an den Schulen erfordere wissenschaftlich fundierte Arbeitsweisen. Hierbei könne man auf langjährige Erfahrungen und Kompetenzen des LISA zurückgreifen. Die Qualitätsagentur soll zum Schuljahr 2007/08 ihre Arbeit aufnehmen.

Die Aufgaben der „klassischen“ Schulaufsicht, also Unterrichtsversorgung, Personaleinsatz, Schulentwicklungsplanung, Haushalts- und Rechtsfragen sowie die Schulstatistik, würden auch künftig im Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Allerdings müssten sie inhaltlich stärker mit der Qualitätsagentur am LISA verzahnt werden. Olbertz nannte hierfür ein Beispiel: „Die Qualitätsagentur organisiert in regelmäßigen Abständen Evaluationen; die entsprechenden Berichte z.B. zur Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler, zum Schulklima oder zu speziellen Bewertungsschwerpunkten sind eine wesentliche Grundlage für die Schulaufsicht, mit den Schulen Zielvereinbarungen abzuschließen und sie bei der Umsetzung zu beraten und zu begleiten.“

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