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Schneider: "Ziel, Schulbuchbestand zu verbessern, ist noch nicht überall erreicht"

Ministerium wertet Erhebung zum Büchergeld aus - Kultusminister stellt Ergebnisse im Frühjahr im Kabinett vor

Mehr zu: Bayern, Büchergeld, Lernmittel, Schulbuch, Urheberrecht, Schule
München, 08.01.2007 -

"Obwohl uns das Gesetz erst nach Ablauf von drei Jahren dazu verpflichtet zu prüfen, ob das Ziel einer verbesserten Ausstattung mit Schulbüchern durch die Einführung des Büchergelds erreicht werden konnte, haben wir bereits nach dem ersten Jahr die Initiative ergriffen und bei Kommunen nachgefragt", gab Kultusminister Siegfried Schneider heute in München bekannt. Das Ministerium wertet die stichprobenartige Umfrage, die Ende des vergangenen Jahres durchgeführt wurde, derzeit aus. "Uns geht es darum, möglichst frühzeitig konkrete Ergebnisse vorlegen zu können. Noch im Frühjahr werde ich darüber im Kabinett berichten."

Die Versorgung der Schulen mit Büchern stellt sich allerdings recht unterschiedlich dar. Während manche Kommunen behaupten, mehr Geld zur Verfügung zu haben als für Neuanschaffungen benötigt wurde, ist das bei anderen Kommunen offensichtlich nicht der Fall - im Gegenteil: "Nach wie vor werden von Eltern Klagen über eine unzureichende Ausstattung mit Schulbüchern erhoben", so Schneider.

In einigen Kommunen lagen zum Zeitpunkt der ministeriellen Umfrage die Ausgaben für die Anschaffung von Schulbüchern auch noch deutlich unter denen des Vorjahres. Außerdem hat zum Beispiel die Landeshauptstadt München ausdrücklich mitgeteilt, für das auslaufende G 9 keine Bücher mehr angeschafft zu haben, "obwohl der Verband der Schulbuchverlage dem Kultusministerium ausdrücklich zugesagt hat, dass die meisten G 9-Bücher noch erhältlich seien bzw. nachgedruckt werden könnten", betonte Schneider. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, habe das Ministerium bereits vor langer Zeit die Anfertigung entsprechender Kopien im urheberrechtlich zulässigen Umfang aus dem Büchergeldbestand zugelassen. "Außerdem ist es Ziel des Gesetzes, den Bücherbestand langfristig und nachhaltig zu erneuern. Deshalb sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass nicht verwendetes Büchergeld auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden kann und Rücklagen gebildet werden können", so Schneider.

"Im Gesetz ist eindeutig festgelegt, dass das Büchergeld ausschließlich für die Anschaffung von Schulbüchern sowie von schulbuchersetzenden digitalen Speichermedien verwendet werden darf, die für die Hand des Schülers bestimmt sind. Darüber hinaus ist geregelt, dass das Büchergeld an der Schule verbleibt, an der es erhoben wurde. Die Eltern können daher sicher sein, dass das Büchergeld ausschließlich für diese Zwecke an ihrer Schule verwendet wird", unterstrich Schneider. Seit der Einführung des Büchergelds haben die Eltern außerdem das Recht, bei der Einführung von Lernmitteln an der Schule mitzubestimmen.

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