Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Bundesweit erstmalig: Nordrhein-Westfalen führt verpflichtende Sprachtests für Vierjährige ein
Mehr zu: Bildungschancen, Einschulung, Frühe Förderung, Grundschule, KITA, Nordrhein-Westfalen, Schulgesetz, Schulpflicht, Schulstart, Sprachentwicklung, Sprachförderung, Sprachstand, Kindergarten / VorschuleWas haben Delfine, Giraffen, Tiger und Elefanten in den Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen zu suchen? Sie gehören zu einem Spiel, das im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung von der Universität Dortmund entwickelt worden ist, um die Sprachentwicklung von Kindern, die zwei Jahre vor der Einschulung stehen, näher unter die Lupe zu nehmen. Der "Besuch im Zoo" kommt zwar in kindgerechter Spielform daher, ist aber ein wissenschaftlich entwickeltes Material für die erste Stufe eines Sprachkompetenztests, der von Lilian Fried, Dortmunder Professorin für die Pädagogik der frühen Kindheit, heute in Düsseldorf vorgestellt wurde. Mit diesem Testverfahren stellt das Land die Weichen für eine frühere, gezielte vorschulische Sprachförderung von Kindern und zieht damit Konsequenzen aus verschiedenen Bildungsstudien.
"Nordrhein-Westfalen ist damit bundesweit Vorreiter bei der flächendeckenden und verbindlichen Erfassung des Sprachstandes bei allen Vierjährigen", so Schulministerin Barbara Sommer. Integrations- und Generationenminister Armin Laschet formuliert die Ausgangsbedingungen für Nordrhein-Westfalen: "Viele Kinder aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte beginnen erstmalig im Kindergarten mit dem Erlernen der deutschen Sprache und haben damit Schwierigkeiten. Wer die Sprache nicht ausreichend beherrscht, lernt in der Schule zu wenig und hat weniger Chancen auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz."
In Nordrhein-Westfalen werden künftig in jedem Jahr alle Kinder, die zwei Jahre später schulpflichtig werden, daraufhin untersucht, ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen und ob ihre Sprachentwicklung im Deutschen altersgemäß ist. Ist dies nicht der Fall und werden die Kinder nicht in einer Kindertagesstätte sprachlich gefördert, werden sie verpflichtet, an einem vorschulischen Sprachkurs teilzunehmen.
Mit dieser im neuen Schulgesetz verankerten Regelung (§ 36, Abs. 2) will die Landesregierung dazu beitragen, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft bessere Bildungschancen erhalten. Rund 180.000 Kinder sind in diesem Jahr von der neuen Sprachstandsfeststellung betroffen.
Das neue Verfahren zur Sprachstandsfeststellung sieht zwei Phasen vor: In der ersten Stufe sollen Lehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern mit Hilfe des von Prof. Fried entwickelten Spiel-Tests einen weiteren Eindruck davon erhalten, bei welchen Kindern offensichtlich eine altersgemäße Sprachentwicklung vorliegt. Dies dürfte bei rund zwei Drittel der Kinder Fall sein. Für diese Kinder ist die Sprachstandsfeststellung damit beendet. Die übrigen Kinder werden zusammen mit jenen Kindern, die noch keinen Kindergarten besuchen, im Rahmen einer zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung noch einmal genauer auf ihre Sprachentwicklung hin untersucht. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob tatsächlich ein zusätzlicher sprachlicher Förderbedarf gegeben ist und zum anderen auf welche Bereiche der Sprachentwicklung er sich vorrangig bezieht. Die erste Stufe wird landesweit im März laufen, die zweite im Mai.
Nach bisherigen Erfahrungen rechnet die Landesregierung damit, dass rund ein Viertel der Kinder eines Jahrgangs zusätzlichen Förderbedarf im Bereich ihrer Sprachentwicklung haben. Die notwendige vorschulische Sprachförderung soll dann in den Kindertagesstätten, die dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten werden, erfolgen. Für jedes Kind mit Sprachförderbedarf werden vom Kinder- und Jugendministerium zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 350 Euro ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 bereitgestellt. Eltern, die trotz Förderbedarf ihr Kind nicht in eine Kindertagesstätte schicken, werden dazu verpflichtet, das Kind in einen vorschulischen Sprachkurs zu bringen.
Bei der Sprachstandsfeststellung arbeiten Grundschullehrerinnen und -lehrer eng mit dem pädagogischen Fachpersonal der Kindertagesstätten zusammen. Regulärer Unterricht fällt dafür in den Grundschulen nicht aus, da Lehrerinnen und Lehrer eingebunden werden, die mit zusätzlichen Aufgaben betraut sind.
Das neue Testmaterial soll keineswegs Sprachbeobachtungsverfahren, wie sie in vielen Kindertageseinrichtungen bereits eingesetzt werden, ersetzen. Vor allem das Beobachtungs- und Förderverfahren SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen), das in Nordrhein- Westfalen flächendeckend verbreitet ist, sowie das nun neu vorliegende Verfahren SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern) bleiben wesentliche Instrumente der Kindertageseinrichtungen.
In den nächsten Wochen werden die Eltern über die Sprachtests informiert. Ministerin Sommer und Minister Laschet werden Anfang März Fragen rund um die Sprachstandserhebung und die Sprachförderung bei einer Telefonaktion beantworten.
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