Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Zentralabitur im Fach Deutsch
Unrichtiges Wort aus einem Gedichtband bleibt ohne jeden Einfluss auf die Bewertung
Mehr zu: Klausuren, Nordrhein-Westfalen, Zentralabitur, SchuleDie durch einen redaktionellen Fehler seitens des herausgebenden Verlages begründete Fehlformulierung eines einzelnen Wortes in einem Barock-Gedicht, das Textvorlage einer der Leistungskurs-Arbeiten im NRW Zentralabitur im Fach Deutsch war, hat keinerlei Auswirkungen auf die Benotung der Klausuren.
"Keine Schülerin, kein Schüler muss jetzt befürchten, dass es deshalb eine schlechte Note gibt", sagt Schulministerin Barbara Sommer. "Ich verstehe die Sorgen und Ängste der Abiturienten und kann als Mutter auch die Befürchtungen der Eltern nachempfinden. Einen Nachteil aufgrund dieses einzelnen Wortes muss niemand befürchten", ergänzte Barbara Sommer.
In einer von insgesamt vier zur Auswahl stehenden Leistungskursaufgaben im Fach Deutsch ging es um die Interpretation des Sonetts "Vergänglichkeit der Schönheit" von Hoffmann von Hoffmannswaldau. Die für das NRW-Zentralabitur zuständige Aufgabenkommission hat sich auf eine der renommiertesten Gedichtsammlungen bezogen: Auf die unter dem Namen eines führenden deutschen Germanisten, Karl Otto Conrady, erschienene Textsammlung, herausgegeben vom Cornelsen-Verlag.
Der Herausgeber dieser Ausgabe, Professor Hermann Korte aus Siegen, bedauerte heute gegenüber dem Schulministerium, dass in einer Passage des Gedichtes "gemeines Band" offenbar irrtümlich in "gemeinsames Band" geändert worden sei.
Ein Deutschlehrer aus Troisdorf bei Bonn hatte auf dieses Versehen des Verlages noch während der Abiturklausur aufmerksam gemacht, den Fehler – entgegen anderslautender Berichterstattung - jedoch nicht eigenmächtig verbessert. Damit haben auch die fünf in Troisdorf betroffenen Schülerinnen und Schüler die gleiche Aufgabenstellung wie die übrigen Abiturienten in Nordrhein-Westfalen bekommen. Einen Wettbewerbsnachteil gibt es also nicht, denn dass die Prüflinge in der Klausur das von der Ursprungsversion des Dichters durch einen Fehler des Verlages geänderte Wort interpretiert haben, bleibt ausdrücklich ohne Auswirkung auf die Punktevergabe und damit die Klausurnote.
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