GEW Baden-Württemberg
Investitionen in gesunde Lehrer sparen Geld
Rechtsgutachten: Landesregierung ist für Arbeitsschutz zuständig
Mehr zu: Baden-Württemberg, Deutschland, Förderschule, Gesundheit, Schulträger, Sonderschulen, Stiftungen, SchuleDie Landesregierung Baden-Württemberg könnte viel Geld sparen, wenn sie mehr in den Arbeits- und Gesundheitsschutz der 116.000 Lehrer/innen investieren würde. "Nur etwa jede dritte Lehrkraft arbeitet bis zum Pensionsalter von 65 Jahren, viele müssen wegen Dienstunfähigkeit früher ausscheiden. Gute Schule braucht gesunde Lehrerinnen und Lehrer. Doch vorbeugender Arbeits- und Gesundheitsschutz wird bisher sträflich vernachlässigt", sagte am Montag (14.07.) in Stuttgart Barbara Haas, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Auf Vorschlag der GEW will die Landesregierung demnächst mit Beamtenbund und der Bildungsgewerkschaft über einen besseren Gesundheitsschutz verhandeln.
Für die GEW stellte Prof. Wolfhard Kohte von der Universität Halle ein Rechtsgutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen vor. Die von der Hans-Böckler-Stiftung und der Max-Traeger-Stiftung in Auftrag gegebene Studie ergibt unter anderem, dass in erster Linie die Landesregierung als Arbeitgeber und nicht die Schulträger für den Arbeitsschutz an den 5.000 Schulen im Südwesten zuständig ist.
Anne Jenter, die Arbeitsschutz-Expertin des GEW-Bundesvorstandes machte konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsbedingungen der Pädagogen zu verbessern sind: "In Schulen ist es oft so laut wie auf einem Flughafen: Der Lärmpegel muss drastisch gesenkt werden, etwa durch lärmdämmende bauliche Veränderungen." Gleichzeitig seien die hygienischen Verhältnisse zu überprüfen. "Wenn es zu viel Feinstaub gibt, muss die Schule besser gereinigt werden", sagte die Gewerkschafterin. Sie regte an, den Lehrkräften Coaching- und Supervisionsangebote zu machen sowie mehr Fortbildungen anzubieten. "Auch die Arbeitsorganisation an Schulen muss sich verändern. Stundenpläne etwa müssen transparent und effektiv, Abläufe und Zuständigkeiten klar beschrieben und geklärt sein. Team- und Personalentwicklung sollten fester Bestandteil der Schulkultur werden", so Jenter.
Pensionierung – nur 28 Prozent der Beamten arbeiten bis 65
Im Jahr 2005 lag der Anteil der Pensionierungen für alle Landesbeamten in Baden-Württemberg wegen Dienstunfähigkeit bei 21 Prozent. Nur 28,7 Prozent gingen mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Lehrer/innen sind häufiger von Dienstunfähigkeit betroffen als ihre Kolleg/innen im öffentlichen Dienst. Der Altersdurchschnitt der Lehrerschaft liegt bei rund 49 Jahren. (Quellen: Landtagsdrucksache 14/14, Stat. Landesamt)
Altersermäßigung
Derzeit erhalten die vollbeschäftigten Lehrer/innen ab 55 Jahren an Gymnasien und beruflichen Schulen eine Stunde Altersermäßigung und die Lehrer/innen aller Schularten ab dem 60. Lebensjahr zwei Stunden. Teilzeitkräfte über 60 Jahren erhalten eine Stunde Nachlass.
Ursprünglich mussten auch die 55-59-jährigen Lehrer/innen an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen zwei Stunden weniger unterrichten. Die Landesregierung reduzierte dies 1995 auf eine Stunde und strich die Altersermäßigung 2003 an GHRS komplett.
Arbeitsschutzgesetz – erste Schritte in Baden-Württemberg
Das Arbeitsschutzgesetz vom 21.08.1996 verlangt einen einheitlichen Arbeitsschutz für alle Beschäftigte in Deutschland. In allen Schulen sind regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen der physischen und psychischen Belastungen vorzunehmen. Dies ist bis heute bundesweit nur an einer Minderheit der Schulen erfolgt.
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das auf Initiative der GEW ein Projekt zum Gesundheits- und Arbeitsschutz von Lehrkräften gestartet hat. Die GEW hatte erreicht, dass im Jahr 2001 in einer Pilotphase an 530 Schulen mit 19.500 Lehrkräften Gefährdungsanalysen an den Arbeitsplätzen der Lehrer/innen durchgeführt wurden. In der 2005 abgeschlossenen Probephase konnten rund 600 Schulen einen sicherheitstechnischen Bericht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entgegennehmen und dann auf Abhilfe drängen.
In großen Unternehmen werden große Summen in Arbeits- und Gesundheitsschutz investiert. Die Firmenleitungen wissen, dass nur gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten können.
Weitere Informationen: www.gew-bw.de
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