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Das Grundgesetz – ein Grund zum Feiern

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) feiert den GG-Geburtstag

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Stuttgart, 24.05.2007 -

In vielen Ländern ist der Verfassungstag ein besonderer Tag und ein Grund zum Feiern. In Deutschland kennen viele noch nicht einmal das Geburtsdatum der Verfassung. Für die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ist das seit elf Jahren ein Grund, am 23. Mai in Stuttgart ein Fest zu Ehren des Grundgesetzes zu feiern. "Damit wollen wir auf unsere vorbildliche freiheitliche Verfassung aufmerksam machen", sagt LpB-Direktor Lothar Frick.

Auch am gestrigen 58. Jahrestag des Grundgesetz-Inkrafttretens wurden die Passantinnen und Passanten auf der Königstraße zu einem Glas gesponsertem Sekt oder Selters eingeladen. Wer wollte, konnte sich mit einer Ausgabe des Grundgesetzes nebst Landesverfassung beschenken lassen, wer Zeit und Interesse hatte, konnte über politische Fragen diskutieren oder bei einem Quiz einen Preis gewinnen. Unterstützt wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LpB von zehn Landtagsabgeordneten aus allen Fraktionen, die sich einig waren: "Unser Grundgesetz verdient mehr Beachtung!"

Die aktuelle LpB-Ausgabe "Grundgesetz – Landesverfassung" kann bestellt werden unter www.lpb-bw.de/shop.

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