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"Lückenhafte Kenntnis des hessischen Hochschulrechts"

Wissenschaftsminister Corts weist Behauptungen der GEW zurück

Mehr zu: Hessen, Hochschulrat, Stiftungen, Hochschule
Wiesbaden, 24.05.2007 -

"Die Aussagen der Bildungsgewerkschaft zeugen von einer offenbar nur lückenhaften Kenntnis des hessischen Hochschulrechts." Mit diesen Worten hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, auf die Behauptung der stellvertretenden GEW-Landesvorsitzenden reagiert, das Scheitern der Präsidentenwahl an der Technischen Universität Darmstadt (TUD) sei eine Folge der Hochschulpolitik. "Der Hochschulrat, dem die GEW die demokratische Legitimation abspricht, ist auf einen einstimmigen Beschluss des Hessischen Landtags hin eingerichtet worden", sagte Corts. Das von allen vier Fraktionen im Dezember 2004 verabschiedete TUD-Gesetz beruhe im Übrigen weitgehend auf Vorschlägen, die der damalige Präsident der Darmstädter Universität in Abstimmung mit deren Gremien der Landesregierung gemacht habe.

Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Hochschulrats erinnerte der Minister daran, dass die Hälfte der zehn Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums der TUD vom Senat der Hochschule benannt werden. Die andere Hälfte bestelle das Ministerium. Seinen Vorsitzenden wähle der Hochschulrat selbst.

m Hinblick auf die gegenwärtigen Beratungen über die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität fügte der Wissenschaftsminister hinzu, auch der dort vorgesehene Hochschulrat solle Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche umfassen. "Es soll keine Funktionärsrunde werden, sondern eine Versammlung renommierter Persönlichkeiten, die ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen." Über die rechtmäßige Amtsausübung der Gremien werde auch in Zukunft in allen Fällen gemäß der Landesverfassung das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wachen: Es habe und behalte die Rechtsaufsicht über die staatlichen Hochschulen.

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