Ein Jahr neues bayerisches Hochschulrecht
Wissenschaftsminister Thomas Goppel zieht positive erste Bilanz; Goppel: "Hochschulen haben Reform konsequent und im Zeitplan umgesetzt"
Mehr zu: Bayern, Habilitation, Hochschulrat, Juniorprofessuren, HochschuleEine erste positive Bilanz zum neuen bayerischen Hochschulrecht hat Wissenschaftsminister Thomas Goppel ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gezogen. Der Minister betonte am Donnerstag in München, dass die Hochschulen die umfassende Reform konsequent und im Zeitplan umgesetzt haben.
Goppel: "Die Hochschulen haben von den großen Gestaltungsspielräumen, die ihnen das Hochschulrecht für die Hochschulorganisation lässt, in weitem Umfang Gebrauch gemacht." Insbesondere die Öffnungsklausel, die es den Hochschulen ermöglichen soll, für sie maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln, sei von den Hochschulen "mit Kreativität und Engagement" aufgenommen worden. "Die Maßnahmen reichen von einer weiteren Straffung der Organisation über die Einführung von Forschungsdekanen bis zu neuen Modellen der Beteiligung der Studierenden", so der Minister. Die Möglichkeit für die Hochschulen, neue Ideen zur Profilbildung auszuprobieren, sei ein wertvolles Instrument für die weitere Modernisierung unseres Hochschulwesens. Goppel bezeichnete den Wettbewerb der Hochschulen um die besten Konzepte als "einen Motor für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft".
Am 1. Juni 2006 ist die Hochschulreform in Kraft getreten. Sie stellt die umfassendste Reform des bayerischen Hochschulwesens seit mehr als 30 Jahren dar.
Kernpunkte des Hochschulrecht-Reformpakets sind der Rückzug des Staates aus der Detailsteuerung, größere Selbstverantwortung der Hochschulen für ihre Profilbildung und für die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung der Hochschulorganisation mit einem neu gestalteten Hochschulrat, die Einführung von Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2007, die Einführung der Juniorprofessur als gleichwertige Qualifikationsmöglichkeit für eine Professur neben der Habilitation, die Stärkung der Stellung der Frauenbeauftragen und Studierendenvertreter und die rechtliche Verselbständigung der bayerischen Universitätsklinika. Nähere Informationen über die Reform sind im Internet unter www.stmwfk.bayern.de/hs_hochschulgesetz.html abrufbar.
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