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Pressemeldung
GEW Hessen

"Erster Schritt gegen geplante Entdemokratisierung"

Senat der Universität Frankfurt will Herr des Verfahrens bei der Wahl des Präsidenten bleiben

Mehr zu: Hessen, Hochschulrat, Stiftungen, Hochschule
Frankfurt a.M., 21.06.2007 -

Ver.di und GEW begrüßen den Beschluss des Senats an der Universität Frankfurt als einen ersten Schritt gegen die geplante weitere Entdemokratisierung durch die Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität. "Wir sind erfreut, dass sich der Senat der weiteren Beschneidung seiner Befugnisse und Kompetenzen entgegenstellt", erklärt Birgit Braitsch, Fachbereichsleiterin von ver.di Hessen.

Der Senat an der Universität Frankfurt hat auf der gestrigen Sitzung beschlossen, dass das gesamte Verfahren bei der Wahl des Präsidenten in der Hand des Senats bleiben soll. Dies beinhaltet, dass die Kandidaten für die Wahl des Präsidenten nicht vom Hochschulrat, sondern vom Senat vorgeschlagen werden. Die Wahl des Präsidenten soll ebenfalls durch den Senat erfolgen, ohne weitere Bestellung durch den Hochschulrat. Der Beschluss des Senats wird als Änderungswunsch an den Landtag herangetragen.

"Entscheidungen brauchen den Rückhalt in der Hochschule. Deshalb ist der Beschluss des Senats ein erster Schritt in die richtige Richtung", so Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Die Erfahrungen bei der Wahl des Präsidenten an der TU Darmstadt haben eindrücklich gezeigt, welche Probleme durch die Kompetenzverlagerung auf den Hochschulrat entstehen.

Ver.di und GEW bekräftigen ihre ablehnende Haltung gegenüber den vorliegenden Plänen zur Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität. "Die Gefahr der Privatisierung wesentlicher Teile der Universität droht, und die Einflussnahme privatwirtschaftlicher Interessen auf die Entwicklung der Hochschule nimmt zu. Diese ist in der Struktur eines mit umfangreichen Kompetenzen ausgestatteten Hochschulrates ebenso angelegt wie durch die Möglichkeit zur Errichtung von oder der Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften seitens der Hochschulen", erklären Braitsch und Ludwig abschließend.

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