"78.185 hessische Bürgerinnen und Bürger haben ein "Verfassungsklage-Formular" unterschrieben. Sie haben damit klar und deutlich "Nein" gesagt zur geplanten Einführung von Studiengebühren. Die Formulare wurden heute an den Staatsgerichtshof in Wiesbaden übergeben. Begleitet wurde die Übergabe durch rund 150 Demonstranten aus den Reihen der Initiatoren der "Verfassungsklage von unten".
Über diesen Erfolg für die Demokratie in Hessen freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die mit ihrem Engagement und ihren Unterschriften dazu beigetragen haben!", erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig angesichts des beeindruckenden Erfolges der Aktion.
Das höchste hessische Gericht muss nun entscheiden, ob die von der CDU Mehrheit im Landtag eingeführten Studiengebühren gegen die Hessische Verfassung verstoßen. Deren Artikel 59 verbietet Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen und lässt Ausnahmen nur in engen Grenzen zu. Mit einer Entscheidung des Gerichtes wird erst im kommenden Jahr gerechnet.