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Rechtssicherheit für Schulen

Vertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und den Verwertungsgesellschaften zu Urheberrechtsfragen

Mehr zu: Brandenburg, Unterrichtsgestaltung, Urheberrecht, Vergütung, Schule
Potsdam, 26.06.2007 -

Die heute in München unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Verwertungsgesellschaften schafft Rechtssicherheit für die Schulen im Land Brandenburg. "Der Vertrag erleichtert Schulen die Arbeit: Schulleiter und Lehrkräfte wissen künftig, unter welchen Bedingungen sie urheberrechtlich geschützte Texte, Grafiken, Musikstücke und Bilder ins Intranet von Schulen einstellen und nutzen dürfen", so Bildungsminister Holger Rupprecht. "Damit wird den Schulen ein zeitgemäßes und abwechslungsreiches Angebot zur Unterrichtsgestaltung ermöglicht."

Gleichzeitig ist damit die Möglichkeit geschaffen, aufgrund neuer Rechtssicherheit intensiver digitale Inhalte nutzen zu können. Aufbauend auf der Medienoffensive m.a.u.s. (Medien an unsere Schulen, 2000-2006) wird so ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung von Medienkompetenz an Schulen geleistet.

In dem Vertrag zwischen den Ländern, vertreten durch die Kultusministerkonferenz, und den Verwertungsgesellschaften für die Rechte aus Bild, Ton und Wort wird die Vergütung geregelt, die die Verwertungsgesellschaften für die Nutzung kleiner Teile eines Werkes oder von Werken geringen Umfangs für einzelne Klassen im Intranet der Schulen erhalten. Die Bundesländer verpflichten sich für den Zeitraum vom 13. September 2003 bis zum 31. Juli 2009 eine Pauschalzahlung an die acht Verwertungsgesellschaften zu leisten. Die Länder zahlen für die Laufzeit der Vereinbarung 1,9 Millionen Euro, woran das Land Brandenburg mit jährlich 18.690 Euro beteiligt ist.

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