Das spickmich.de - Urteil des Oberlandesgerichtes Köln belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern. Auch, wenn juristisch im vorliegenden Einzelfall das letzte Wort gesprochen ist, bedeutet dies keinesfalls eine Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme. Offen bleibt, in welchen Fällen und in welchem Maße der Persönlichkeitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer bei Internetdarstellungen gewahrt werden muss und wann die Grenzen überschritten sind. Daher erwartet der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen, dass weitere gerichtliche Klärungen zur "informationellen Selbstbestimmung" erfolgen werden.
Mehr noch als die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen befürchtet der Gymnasiallehrerverband, dass das Urteil sich auswirkt auf das Miteinander-Umgehen von Schülern und Lehrkräften. "Es ist ein gefährliches Signal, wenn das Gerichtsurteil so ausgelegt wird, dass eine anonyme Pauschalkritik über Internetforen ´normal´ ist. Statt sich mit Lehrerinnen und Lehrern in der Schule kritisch auseinanderzusetzen und auch die eigene Position zu überdenken, geht man bei der Internet-Nutzung einen feigen, unkontrollierbaren und nicht selten menschlich sehr verletzenden Weg", mahnt Peter Silbernagel. Der Philologen-Verband rät allen betroffenen Lehrkräften sowohl die Rechtsberatung des Verbandes zu nutzen und ebenfalls die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn, d.h. des Schulministeriums, in Anspruch zu nehmen.