Seit Jahren reden Bildungspolitiker in der Kultusministerkonferenz (KMK) davon, dem anstehenden Fachkräftemangel in Deutschland durch mehr Abiturienten entgegenzuwirken. Ein zentraler Bestandteil soll – wie von der KMK selbst gefordert - die individuelle Förderung und Forderung aller Schülerinnen und Schüler sein. Leider muss der Bundeselternrat feststellen, dass das tatsächliche Handeln der KMK hierzu im massiven Widerspruch steht. Mit ihrer neuesten Empfehlung sorgt die KMK dafür, dass mindestens 500.000 Schülerinnen und Schüler - trotz guter und sehr guter Begabung - künftig vom Abitur ausgeschlossen bleiben.
Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie/LRS bzw. Dyskalkulie soll nach dem Willen der KMK ab der 10. Klasse weder Nachteilsausgleich (z. B. der Einsatz eines PC-Rechtschreibprogrammes) noch Notenschutz gewährt werden. Dies obwohl es Vergleichbares sogar in Prüfungsverordnungen zu Staatsexamen für Juristen gibt und selbst bayerische Verwaltungsgerichte die Nichtberücksichtigung von z. B. Legasthenie als einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abschlussprüfungen ansehen. Die KMK entzieht sich indes diesen Erkenntnissen und denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Legasthenie und Dyskalkulie als Krankheit anerkannt haben. Für diese Schülerinnen und Schüler schließt die KMK damit die selbst geforderte individuelle Förderung und Forderung ab der 10. Klasse vollständig aus.
Da die betroffenen Schülerinnen und Schüler die gleichen Prüfungsfragen wie alle anderen auch erhalten und diese vom Inhalt her wie alle anderen beantworten müssen, ist, aus Sicht des Bundeselternrates, auch nicht mit einem Absinken des Niveaus der Abschlüsse zu rechnen.
Insbesondere mit Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Wirtschaft ist festzustellen, dass die Betroffenen in allen anderen Bereichen meist gut begabt sind und in Schule und Beruf z. B. der Ausgleich von Legasthenie/LRS durch den Einsatz von PC-Rechtschreibprogrammen unterstützt werden könnte.
Der Bundeselternrat schließt sich der Forderung des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie auf Chancengleichheit für von Legasthenie/LRS oder Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen an. Dies muss auch Nachteilsausgleiche und Notenschutz in allen Abschlussprüfungen umfassen.