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Neuer Leitfaden hilft Schulen im Umgang mit Schulverweigerern

Wolff: "Junge Menschen dürfen nicht den Anschluss an Schulleben und Bildung verlieren" – "Der Weg hin zu sozialer Ausgrenzung und Kriminalität ist kurz"

Mehr zu: Hessen, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Schulgesetz, Schulpflicht, Schulverwaltung, Schulverweigerer, Sport, Schule
Wiesbaden, 09.01.2008 -

Das Land Hessen hat einen Leitfaden für Schulen entwickelt, der Lösungswege für den Umgang mit Jugendlichen aufzeigt, die trotz umfassender pädagogischer Maßnahmen weiter massiv den Schulbesuch verweigern. Der Leitfaden des Hessischen Kultusministeriums wurde in enger Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern erarbeitet und informiert die Schulen exemplarisch, welche Möglichkeiten sie haben, um frühzeitig und im Verbund mit Polizei, Ordnungsämtern und Staatlichen Schulämtern in Fällen von dauerhafter Schulverweigerung handeln zu können.

Schwerpunkt des Leitfadens ist dabei die so genannte "zwangsweise Schulzuführung" von den jeweiligen Schülerinnen und Schülern. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist aber, dass alle präventiven Maßnahmen - wie beispielsweise Gespräche mit Schülern und Eltern sowie Einschaltung der Kinder- und Jugendhilfe - bei den betreffenden Schülerinnen und Schülern erfolglos geblieben sind.

"Ziel des Leitfadens ist es, in Fällen von Schulverweigerung so früh wie möglich entsprechende Schritte einzuleiten, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern", erklärte Kultusministerin Karin Wolff. Die Schulen müssten allein schon im Interesse eines jeden ihnen anvertrauten jungen Menschen auf die Einhaltung der Schulpflicht achten. "Junge Menschen dürfen nicht den Anschluss an das Schulleben verlieren, weil sie ohne Bildung so gut wie keine Chance haben, einen Beruf zu erlernen. Es ist dann nur noch ein kurzer Weg in einer schnellen Abwärtsspirale hin zu sozialer Ausgrenzung und Kriminalität", warnte Wolff. Es müsse ein gemeinsames Anliegen von Schule, Land und Kommune sein, ämterübergreifend frühzeitig tätig zu werden, um so gemeinsam Lösungen zu finden, die junge Menschen vor späterer Arbeitslosigkeit und Chancenlosigkeit bewahren. Jedes Kind habe ein Recht auf dieselben Bildungschancen und deshalb müsste gewährleistet sein, dass auch bei massiven Problemlagen die schwächsten Kinder nicht auf der Strecke bleiben würden. Die Kultusministerin betonte aber auch die besondere Verantwortung des Elternhauses: "Nur wenn Schule und Elternhaus gemeinsam an einem Strang ziehen, kann die Schule erfolgreich bei all ihren Bemühungen sein." Obwohl Schulpflichtverstöße ein altes Phänomen darstellen, beschäftigen sich insbesondere die Erziehungswissenschaften erst seit rund 15 Jahren intensiv mit dieser Problematik. "Auch im Kontext mit kriminalpräventiven Erwägungen wird aktuell die Frage der Schulverweigerung erörtert. Deshalb ist es wichtig, dass man sowohl vorbeugend handelt, aber auch bei einer zunehmenden Verschlechterung einer Schülerlaufbahn sofort und mit der nötigen Deutlichkeit eingreift", erläuterte die Kultusministerin.

Hintergrund:

Laut Schulgesetz sind die Eltern für das Erfüllen der Schulpflicht verantwortlich. Bereits nach zwei unentschuldigten Fehltagen muss die Schule die Eltern informieren. Ab dem fünften unentschuldigten Fehltag kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, was ein Bußgeld zur Folge haben kann. Schulvermeider-Karrieren beginnen in der Regel zwischen 12 und 14 Jahren.

Zunächst sind es nur einzelne Randstunden, die "geschwänzt" werden. Mit der Zeit bleiben die Betroffenen dann ganze Tage, oft aber auch Wochen oder Monate der Schule fern. Die Gründe für die Schulverweigerung sind vielfältig. Meist gibt es nicht eine Ursache, sondern mehrere Faktoren, die zusammen für die Kinder und Jugendlichen eine Belastungssituation ergeben, die sie vermeiden wollen. Eine große Rolle spielen schlechte Schulleistungen, Konflikte mit Mitschülern und Lehrkräften sowie Probleme im Elternhaus. Bereits 2003 hatte die Hessische Landesregierung im Lahn-Dill-Kreis ein Modellprojekt gestartet, das sich intensiv mit dieser Problematik beschäftigte. In enger Zusammenarbeit von acht ausgewählten Einzelschulen, dem Staatlichen Schulamt, dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport und dem Kultusministerium, der Polizei, der Arbeitsgruppe "Gewalt an Schulen", der Jugendhilfe der Stadt Wetzlar, dem Gesundheitsamt und dem Amtsgericht wurde das Projekt über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren durchgeführt. Ein markantes Kennzeichen des Projektes war seine gesamtpädagogische Ausrichtung. Wenngleich auch der kriminalpräventive Charakter ein tragendes Merkmal war, so blieb doch der Schwerpunkt der Maßnahmen originär ein schulischer. Im gemeinsamen Zusammenwirken aller Beteiligten wurden Wege gesucht – und gefunden – präventiv Schulversäumnissen entgegenzuwirken und im späteren Abschlussbericht Handlungsperspektiven für alle hessischen Schulen anzubieten.

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