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Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen

Kopfnoten erstmals auf Halbjahreszeugnissen - GEW unterstützt Schülerproteste

GEW fordert Streichung des "Pädagogischen Unfugs" aus dem Schulgesetz

Mehr zu: Kopfnoten, Leistungsdruck, Nordrhein-Westfalen, Schülervertretung, Schulgesetz, Zensuren, Zeugnis, Schule
Düsseldorf, 18.01.2008 -

Am heutigen Freitag zieren sechs Kopfnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten das Halbjahreszeugnis von gut 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in NRW. Der Protest gegen diese Form der Leistungsbeurteilung ist in den letzten Wochen gewachsen. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stemmt sich gegen den Rückfall in die autoritäre Pädagogik der 60er Jahre und fordert die Landesregierung auf, die Vergabe von Kopfnoten aus dem NRW-Schulgesetz zu streichen. Keinesfalls - so die Gewerkschafts-forderung - dürfen Kopfnoten im Sommer dieses Jahres auf den Abschlusszeugnissen unserer Schülerinnen und Schüler stehen.

GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber erklärte heute auf einer Pressekonferenz der Landesschülervertretung (LSV) in Düsseldorf: "Wir halten Kopfnoten für pädagogischen Unfug. Der Landtag sollte sich umgehend das Schulgesetz vornehmen und die Regelung im Paragrafen 49 ersatzlos streichen." Der Gewerkschaftsvorsitzende begrüßte die Protestaktionen der Landesschülervertretung und sagte Unterstützung für die Schülerde-monstration am morgigen Samstag vor dem Düsseldorfer Landtag zu.

Vor allem auf Abschlusszeugnissen könnten Kopfnoten die beruflichen Chancen der Schulabsolventen nachhaltig verschlechtern. GEW-Chef Meyer-Lauber: "Schon die Note "Befriedigend" im Arbeitsverhalten bedeutet doch null Chance auf einen Job!" Selbst in den CDU-regierten Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Thüringen gebe es keine Kopfnoten auf Abschlusszeugnissen.

Die Kopfnoten sind nach Auffassung der GEW kein konstruktiver Beitrag zur Werteerziehung und zur Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Mit der Einführung schlichter Ziffernnoten wäre die Landesregierung lediglich den Wünschen der Unternehmen nachgekommen. "Kopfnoten dienen vornehmlich den Arbeitgebern für eine verschärfte Bewerberauswahl auf dem Lehrstellen- und Arbeitsmarkt", ist sich Meyer-Lauber sicher. Die damit verbundene weitere Verschärfung des schulischen Leistungsdrucks sei aber genau das Gegenteil der notwendigen Verbesserung des Lernklimas und der schulischen Leistungen. Meyer-Lauber wörtlich: "Lehrerinnen und Lehrer brauchen mehr Zeit zur individuellen Förderung und zur Sicherstellung einer vertrauensvollen Feed-back-Kultur."

Anlage:
Auszug aus dem Schulgesetz NRW:

§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über Schullaufbahnen

...

(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts andres bestimmt ist, werden neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnisse und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen:

  1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,
  2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" zu Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,
  3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf die gesamte Schullaufbahn.
    ...

Die Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage: www.gew-nrw.de/presseinfos/presseinfos.cfm

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