GEW Baden-Württemberg
Altersermäßigung bleibt ab 58
GEW: Gesundheitsschutz für Lehrer/innen weiter ausbauen
Mehr zu: Baden-Württemberg, Deutschland, Schavan, Sonderschulen, StatistikDie Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt, dass die komplette Streichung der Altersermäßigung für Lehrer/innen an Gymnasien und Beruflichen Schulen verhindert werden konnte. "Die GEW hat als einzige Organisation gegen die von Kultusminister Helmut Rau geplante Streichung vor einem Jahr bei Ministerpräsident Günther Oettinger interveniert und dadurch den jetzt zustande gekommenen Kompromiss erreicht. Ohne diesen Protest stünden jetzt alle Lehrkräfte unter 60 ohne Altersermäßigung da. Dies ist allerdings nur ein erster Schritt beim Ausbau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an den Schulen", sagte am Dienstag (11.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Durch die ursprünglich beabsichtige Streichung für die Lehrkräfte unter 60 hätten etwa 6.000 Lehrer/innen mehr unterrichten müssen und es wären rund 300 junge Lehrer/innen nicht eingestellt worden. Jetzt garantiert die Landesregierung, dass die Ausgaben für die Altersermäßigung nicht gekürzt und auf die Lehrkräfte aller Schularten verteilt werden.
Hintergrund für diesen jetzt gefundenen Kompromiss war ein rechtswidriger Alleingang der ehemaligen Kultusministerin Annette Schavan im Jahr 2003. Das damalige Verfahren zur Streichung der Altersermäßigung für die 55-59-jährigen Lehrer/innen an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) erklärte das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2006 für rechtswidrig. Eine Einigungsstelle zwischen Kultusministerium und Hauptpersonalräten kritisierte die Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an verschiedenen Schularten und empfahl, allen Lehrer/innen die Altersermäßigung zu gewähren.
Regelungen zur Altersermäßigung
Derzeit erhalten nur die vollbeschäftigten Lehrer/innen ab 55 Jahren an Gymnasien und beruflichen Schulen eine Unterrichtsstunde Altersermäßigung. Ab dem 60. Lebensjahr müssen alle Lehrer/innen zwei Stunden weniger unterrichten. Teilzeitkräfte über 60 Jahren erhalten eine Stunde Nachlass.
Die Deputate an den Gymnasien und beruflichen Schulen wurden 1997 von 23 auf 24 und 2003 von 24 auf 25 Stunden erhöht. Nach der letzten Erhöhung im Jahr 2003 sicherte die Landesregierung diesen Lehrkräften zu, dass ihnen zur Entlastung die Altersermäßigung ab 55 Jahren weiter gewährt würde.
Bis 1995 erhielten alle 55-59-jährigen Lehrer/innen an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen zwei Stunden Altersermäßigung. Die Landesregierung reduzierte dies 1995 auf eine Stunde und strich die Altersermäßigung 2003 an GHRS komplett.
Pensionierung – nur 28 Prozent arbeiten bis 65
In Deutschland waren 2007 51,2 Prozent der Lehrer/innen älter als 50 Jahre, das Durchschnittsalter liegt bei 48,1 Jahren. Im Durchschnitt gehen sie mit 62,4 Jahren in den Ruhestand. Im Jahr 2005 lag der Anteil der Pensionierungen in Baden-Württemberg wegen Dienstunfähigkeit bei 21 Prozent. Nur 28,7 Prozent der Lehrer/innen gingen mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Der Altersdurchschnitt der Lehrerschaft liegt bei rund 49 Jahren. (Quellen: Landtagsdrucksache 14/14, Stat. Landesamt, Stat. Bundesamt)
Weitere Informationen: www.gew-bw.de
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