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VBE wirbt für eine feinfühligere Wortwahl beim Eltern-Rück­meldebogen der Grundschulempfehlung

Mehr zu: Baden-Württemberg, Grundschulempfehlung, Hauptschule, Schulstruktur, Übertritt, Zensuren, Schule
Stuttgart, 17.03.2008 -

Die Grundschulempfehlung, die Kinder auf drei verschiedene Schul­arten nach Klasse vier aufteilt, ist verschickt. Alle Eltern müssen sich da­zu auf einem Rücksendebogen an die Schule äußern. Der Verband Bil­dung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht bei den vorformu­lierten Ant­worten zum Ankreuzen einen weniger feinfühligen Umgang mit den El­tern, deren Kinder ausschließlich eine Hauptschulempfehlung erhalten ha­ben.

Die Rückmeldebogen der Eltern zu den Grundschulempfehlungen für die Viert­klässler sind noch vor den Osterferien an allen Grundschulen ein­gegangen. Ob die Übergangs­zahl auf die Hauptschule weiterhin sinken wird, lässt sich zum jet­zigen Zeit­punkt noch nicht verlässlich sagen, da etliche Eltern das Bera­tungs­ver­fahren und/oder die Aufnahmeprüfung für ihr Kind in Anspruch neh­men, um der von der Klassenkonferenz verpflichtend ausgesprochenen Empfehlung "Haupt­schule" doch noch irgendwie entgehen zu können. Die Hauptschule wählen heu­te die wenigsten Eltern für ihr Kind freiwillig, auch wenn sich die meisten auf­grund der Notenlage in Deutsch und Mathematik mehr oder weniger niederge­schlagen einsichtig zeigen, dass der Schüler momentan in dieser Schulart wohl am besten gefördert werden kann.

Als glatte Ironie empfinden es jedoch die Eltern designierter Hauptschüler, dass sie auf dem GSE-Rückmeldebogen an die Schule ankreuzen müssen, dass sie ihr Kind an der Hauptschule anmelden werden, da ihr W u n s c h mit der Grund­schul­empfehlung übereinstimme. In die Hauptschule darf man nicht, da muss man ge­hen, wissen auch diese Eltern. Sehr wohl hätten sich die meisten eine an­dere Empfehlung für ihr Kind gewünscht, fügen sich jedoch in das vermeintliche Schicksal. Dass sie dann aber noch unterschreiben sollen, dass die Hauptschule ihr (ausdrück­li­cher) Wunsch sei, empfinden einige doch als Hohn.

Vielleicht könnten die Bewahrer der Dreigliedrigkeit dafür sorgen, dass die Wort­wahl des Formblattes nicht zusätzlich die Gefühle derer verletzt, die sich zu dem Zeit­punkt noch als die Verlierer des Schulsystems fühlen, wirbt der VBE-Sprecher für eine feinfühligere Formulierung des Rücksendebogens. Was für El­tern von künftigen Gymnasiasten oder Realschülern kein Problem darstellt, könnte von Hauptschuleltern auch als Provokation (miss)verstanden werden.

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