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Minister Corts begrüßt die bestätigende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Vollziehbarkeit von Studienbeitragsbescheiden

"Klare Bestätigung der Rechtsauffassung des Landes"

Mehr zu: Hessen, Recht, Studiengebühren, Urteile, Hochschule
Wiesbaden, 27.03.2008 -

"Die Landesregierung sieht ihre Rechtsauffassung zum Thema Studienbeiträge eindrücklich bestätigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine kluge und maßvolle Entscheidung getroffen. Darüber freue ich mich auch persönlich sehr." So kommentierte Minister Udo Corts die heutige unanfechtbare Grundsatzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, durch die der gegenteilige vorläufige Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2007 abgeändert wurde.

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte in diesem und in weiteren Beschlüssen vorläufig die aufschiebende Wirkung der Klagen mehrerer Studierender aus Gießen und Marburg gegen ihre Studienbeitragsbescheide angeordnet bzw. die Universität zur vorläufigen Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge verpflichtet. Die heute korrigierte Entscheidung des Giessener Gerichts war allein mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Studienbeiträge begründet, ohne im Einzelfall die wirtschaftliche Situation der Studierenden in die Prüfung mit einzubeziehen.

Mit dieser Grundsatzentscheidung sind zehn weitere Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ergangen, durch die vergleichbare Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen unanfechtbar korrigiert wurden. Minister Corts machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass über das Thema Verfassungsmäßigkeit ausschließlich der Hessische Staatsgerichtshof zu entscheiden habe; mit dessen Urteil zum Hessischen Studienbeitragsgesetz im späteren Frühjahr zu rechnen ist: "Ich sehe dieser Entscheidung gelassen und mit großem Respekt vor dem Staatsgerichtshof entgegen."

Der Verwaltungsgerichtshof hat klar herausgestellt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbetragsgesetzes bestehen, sondern diese Frage im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs in dieser Angelegenheit letztlich offen bleiben kann. Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen würden, sei den Studierenden kein Rechtsschutz zu gewähren, weil die im Studienbeitragsgesetz getroffene Regelung insbesondere der Darlehensgewährung, wie sie durch die Giessener Universität umgesetzt worden sei, die Auswirkungen der Beitragspflicht in einer bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs hinnehmbaren Weise "abfedere".

Hinzu kommt, dass die Universität im Beitragsbescheid die Rückzahlung geleisteter Beiträge zugesichert hat für den Fall, dass sich die gesetzliche Regelung als verfassungswidrig erweisen sollte. In diesem Fall hat die angegriffene gesetzliche Regelung für den Antragsteller überhaupt keine negativen Auswirkungen, vor denen er jetzt durch eine einstweilige Anordnung zu schützen wäre. Sofern das Studienbeitragsgesetz hingegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung durch den Staatsgerichtshof standhalten sollte, seien die damit verbundenen Nachteile rechtmäßig und vom Antragsteller hinzunehmen.

Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester waren erstmals zum laufenden Wintersemester erhoben worden. Die zusätzlichen Einnahmen, die ausschließlich den Hochschulen zur Verfügung stehen, hätten, so Corts, bereits zu spürbaren Verbesserungen der Studienbedingungen geführt. Exemplarisch sind Maßnahmen in einem Weißbuch des Ministeriums dokumentiert, das von der Website www.studienbeitraege.hessen.de heruntergeladen werden kann.

Die Einführung der Studienbeiträge, die ausschließlich der Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu Gute kommen, zum Wintersemester 2007/2008 markierte einen Paradigmenwechsel für die Hochschulen und ist eine komplementäre Maßnahme zur Flankierung der umfangreichen Investitionen der hessischen Landesregierung in den Studienstandort Hessen. Das Land Hessen finanziert seine Hochschulen nach einer erneuten Steigerung mit dem bislang unerreichten Betrag von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2008. Darüber hinaus investiert es mit dem Hochschulbauprogramm HEUREKA und dem Forschungsförderprogramm LOEWE zusätzlich mehrere Milliarden Euro. "Durch die Studienbeiträge leisten nun auch diejenigen, die von diesen Aufwendungen später beruflich profitieren, einen fairen und sozial ausgewogenen Beitrag.", so Corts.

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