Chancengleichheit für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie gefordert
"Die Länder und ihre Schulen sind in der Pflicht, Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen – auch bis zum Abschluss der Sekundarstufe II“, heißt es in einem aktuellen Rechtsgutachten. Deswegen hat der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL), die Kultusministerkonferenz und die Kultusministerien der Länder erneut aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die betroffenen Kinder Chancengleichheit im Bildungssystem bekommen.
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