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Schulministerium weist Kritik am Zentralabitur zurück

Mehr zu: Gymnasium, Nordrhein-Westfalen, Zentralabitur, Schule
Düsseldorf, 30.04.2008 -

Das Schulministerium hat Kritik an Aufgabenstellungen im Zentralabitur zurückgewiesen. "Einschätzungen, wonach aufgrund schlecht ausfallender Abiturklausuren verstärkt Abweichungsprüfungen notwendig wären, sind spekulativ. Es gibt dafür derzeit keine Grundlage. Die Korrekturen der Arbeiten laufen noch", erklärte Pressesprecher Andrej Priboschek. Notenergebnisse stehen also nicht fest. Priboschek: "Das Ministerium nimmt Kritik und Befürchtungen sehr ernst und geht allen Hinweisen sorgfältig nach."

So wird kritisiert, in den Fächern Deutsch, Englisch, Niederländisch, Sozialwissenschaften und Geschichte sowie in Naturwissenschaften seien Texte und Materialien deutlich umfangreicher als im Abitur des Vorjahres. Nach einer ersten Überprüfung ist festzustellen: Die Einschätzungen treffen für die Fächer Deutsch und Englisch nicht zu. Im Fach Niederländisch ist der Umfang im Leistungskurs geringfügig höher, im Grundkurs geringer als 2007. Gleiches gilt für die Fächer Sozialwissenschaften und Chemie. Geringe Erhöhungen in beiden Kursarten finden sich lediglich in Geschichte und Biologie. Erhöhungen des Textumfangs bewegen sich insgesamt in einer Bandbreite von 2 bis 10 Zeilen (Geschichte 16 Zeilen). In anderen Fällen zeigt sich das umgekehrte Bild. Lediglich in Physik hat der Umfang der Materialien stärker zugenommen.

Solche Beobachtungen sind allerdings für die Einschätzung der geforderten Schülerleistungen wenig hilfreich: Der Umfang von Texten und Materialien ist kein Maßstab für das Anforderungsniveau von Aufgaben. Zusätzliche Materialien dienen vielfach sogar der Lösungsfindung. Derartige Hilfen wurden nach dem Abitur 2007 für das Fach Biologie (Grundkurs) sogar ausdrücklich gefordert. Zu hören ist auch, dass Lehrkräften keine Beurteilungsspielräume bei den Abiturklausuren eingeräumt würden. Hierzu weist das Schulministerium auf die Beachtung der (in Abschnitt III.2 auf Seite 11) genannten Regelungen der Abiturverfügung hin. Danach kann die für die Kriterien ausgewiesene Höchstpunktzahl auch dann vergeben werden, wenn die Leistung im Vergleich zu der beschriebenen Lösungserwartung inhaltlich wie fachmethodisch richtig ist.

Dabei ist zu prüfen, ob kleinere Mängel tatsächlich eine Reduzierung der Punktvergabe rechtfertigen. Zum Beispiel im Fach Mathematik können daher – wie im Bewertungsbogen ausdrücklich ausgewiesen - fach- und schülergerechte Lösungen oder auch Lösungsansätze, die nicht durch die Bewertungskriterien (voll) erfasst werden, im Rahmen der Gesamtpunktzahl einer jeden Teilaufgabe berücksichtigt werden.

"Die Aufgaben wurden von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern mit großer Sorgfalt entwickelt und von Praktikern erprobt. Wir gehen davon aus, dass die Abiturienten in den Schulen professionell vorbereitet wurden und dass ihre Lehrerinnen und Lehrer bei der Korrektur der Aufgaben, genau wie im Vorjahr, Leistungen differenziert und sachgerecht bewerten - und dabei auch die im Bewertungssystem vorgesehenen Beurteilungsspielräume wahrnehmen", erklärte Priboschek und betonte: "Wir bleiben in engem Kontakt mit Schulen und Verbänden."

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