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Bayerns Kultusminister Siegfried Schneider wertet Ordenstracht als Symbol christlich-abendländischer Werte und Tradition

Ordenskleid auch weiterhin an Bayerns Schulen

Mehr zu: Bayern, Recht, Religion, Urteile, Schule
München, 16.05.2008 -

"Ordenskleider und Habit werden auch künftig an Bayerns Schulen getragen werden können", dies betonte Kultusminister Siegfried Schneider mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg.

"Für mich ist die Ordenstracht ein Symbol für die christlich-abendländische Geschichte und für ein Leben nach christlichen Werten, die auch in der bayerischen Verfassung verankert sind", betont Kultusminister Schneider. In seinem Votum weiß sich Kultusminister Siegfried Schneider vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. Dieser hatte in einem Urteil in der Popularklare eines islamischen Religionsgemeinschaft aus Berlin gegen den Freistaat Bayern nämlich im Januar 2007 dem Freistaat Recht gegeben und die Regelung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes für rechtmäßig erklärt.

In Art. 59 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes zum Erziehungs- und Unterrichtswesen ist geregelt:

"… Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist. …".

"Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgereichtshof eine gesetzliche Regelung des Bayerischen Landtags bestätigt, die den Schulfrieden gegenüber möglichen Intentionen und Interpretationen von Symbolen und Kleidungsstücken schützt", so Kultusminister Schneider.

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