Philologen-Verband NRW
Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen: Kopfnoten auf Abiturzeugnissen hochproblematisch
Nordrhein-Westfalen praktiziert Alleingang
Mehr zu: Kopfnoten, Nordrhein-Westfalen, SchuleErneut kritisiert der nordrhein-westfälische Philologen-Verband die Vorgaben zur Vergabe von Kopfnoten in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich unterstützt der Verband das Bemühen, den Erziehungsauftrag der Schulen auch durch Kopfnoten deutlicher zu unterstreichen. Er bemängelt aber die jetzt praktizierte Form des Verfahrens und ebenso die Verpflichtung, 6 Kopf- Einzelnoten beispielsweise in Abiturzeugnissen aufzunehmen.
Diese Praxis ist in anderen Bundesländern nicht üblich. So kennt etwa Baden-Württemberg, ein Land mit langer "Kopfnoten-Tradition", diese Noten nicht auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen. Und ebenso gibt es keine Kopfnoten in Hessen wie auch in Bayern in der gymnasialen Oberstufe. Ausdrücklich untersagen beide Länder Kopfnoten auf sämtlichen Abgangsund Abschlusszeugnissen. Auch Brandenburg sieht die Möglichkeit vor, bei Bewerbungen keine Kopfnoten vorlegen zu müssen.
Gemeinsam mit der Landesselternschaft der Gymnasien beobachtet der Philologen-Verband eine sehr uneinheitliche Praxis der Notenvergabe. Beide Organisationen sind sich darin einig, dass man bei den jetzt bestehenden Rahmenvorgaben Abschlusszeugnisse ausnehmen sollte.
Die Katholische wie auch die Evangelische Kirche haben in Nordrhein- Westfalen ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universität Köln in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob sie zur Vergabe von Kopfnoten verpflichtet sind. Das Gutachten liegt vor und wird zur Zeit ausgewertet. Sollte sich dabei erweisen, dass Kopfnoten nicht zum originären "Prüfungs- und Berechtigungswesen" gehören, so sind die Ersatzschulen nicht zur Kopfnotenvergabe verpflichtet.
Im Rahmen der Anhörung zur Kopfnoten-Problematik am heutigen Tag äußerten alle (!) vertretenen Organisationen und Verbände, dass das jetzt praktizierte Beurteilungsverfahren zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler überarbeitet und damit korrigiert werden muss.
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