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Schulministerium: Abweichungsprüfungen nichts Ungewöhnliches

Mehr zu: Nordrhein-Westfalen, Zentralabitur, Schule
Düsseldorf, 05.06.2008 -

Zu den heute verbreiteten Spekulationen über eine höhere Zahl an Abweichungsprüfungen im diesjährigen Zentralabitur stellt das Schulministerium fest:

Dass zehn Prozent der Schüler im Abitur eine Abweichungsprüfung absolvieren müssen, ist nichts Ungewöhnliches und war auch zu Zeiten des dezentralen Abiturs normal. Dies belegen Daten aus früheren Abiturevaluationen. 2003 beispielsweise wichen 11,1 Prozent der Abiturienten an den Gymnasien über alle Fächer hinweg um mindestens vier Punkte von der Durchschnittsnote ihrer Klausuren in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ab (8,2 Prozent nach unten, 2,9 Prozent nach oben) und sogar 17,1 Prozent der Abiturienten an den Gesamtschulen (15 Prozent nach unten, 2,1 Prozent nach oben). Im Fach Mathematik fielen die Abweichungen nach unten noch einmal deutlich größer aus (Gymnasium 12,2 Prozent, Gesamtschule 25,6 Prozent). Der Anteil der Abweichungsprüfungen, die damals nicht erhoben wurde, dürfte deutlich darüber gelegen haben. Denn in die tatsächlich ausschlaggebende Vornote fließen auch die - tendenziell stets besseren - mündlichen Leistungen ein.

Die Rückmeldungen, die das Ministerium aktuell von Schulen bekommen hat, legen nahe, dass sich die Zahl der Abweichungsprüfungen beim Zentralabitur 2008 im üblichen Rahmen zu bewegen scheint. Die Schulen melden die Ergebnisse aller Abiturprüfungen in einem Zeitraum, der bis in die Sommerferien reicht. Erst danach liegt die tatsächliche Zahl der Abweichungsprüfungen vor.

Ein Schüler muss dann in die Abweichungsprüfung, wenn das Ergebnis einer schriftlichen Prüfung um mindestens vier Punkte von seiner Vornote abweicht. In die Vornote gehen, wie erwähnt, auch mündliche Leistungen ein. Mündliche Zusatzprüfungen sind auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler möglich, wenn diese ihren Notendurchschnitt dadurch verbessern wollen.

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