Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
"Staatsgerichtshof bestätigt Haltung der Landesregierung"
Staatssekretär Prof. Dr. Lorz: Studienbeitragsgesetz von 2006 sorgfältig ausgearbeitet und sozial ausgewogen / "Urteil hat elementare Bedeutung für Hessen"
Mehr zu: BAföG, Deutschland, Hessen, Studiengebühren, Hochschule"Das Studienbeitragsgesetz ist ein sorgfältig ausgearbeitetes, sozial ausgewogenes Gesetz, das im Einklang mit der Hessischen Verfassung steht." Mit diesen Worten hat der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs reagiert.
Die obersten Richter des Landes hatten das Gesetz vom 16. Oktober 2006 für verfassungskonform erklärt. "Damit sind die wiederholten Behauptungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dass Studienbeiträge nicht mit der hessischen Verfassung vereinbar seien, höchstrichterlich erledigt", sagte der Staatssekretär. Die Landesregierung sehe sich in ihrer Haltung bestätigt. Die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge sei durch die gleichzeitige Einführung von Studiendarlehen gewährleistet, die für Bafög-Empfänger zinslos sind.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist nach den Worten von Staatssekretär Prof. Dr. Lorz von elementarer Bedeutung für Hessen, denn die obersten Richter hätten sich in der sechzigjährigen Geschichte des Landes bisher nicht grundsätzlich mit dem Thema Studienbeiträge befasst. Die hessische Verfassung ist die einzige Landesverfassung in Deutschland, die den Gesetzgeber verpflichtet, bei einer Entgeltpflicht des Studiums soziale Belange zu berücksichtigen. Unabhängig von der aktuellen politischen Diskussion sei mit dem Urteil nun der Handlungsspielraum des Gesetzgebers in dieser Frage definiert.
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